Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen auf Anlage von Ausgleichsflächen im Neubaugebiet "In der Kammer" in Tüddern
Vorlage
778/2020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.09.2020 beantragt die Fraktion Bündnis 90 die Grünen…

a)      die Berücksichtigung einer Ausgleichsfläche im Baugebiet in Form einer Bienen- und Blumenwiese mit regionsüblichem Streuobst

b)      bei der Gestaltung der Straßen einen Blühstreifen zu berücksichtigen, so dass das Baugebiet farblich aufgewertet wird und freundlicher wirkt.

c)       dass Ausgleichsflächen nicht irgendwo in NRW ausgewiesen werden.

 

 

Bei der Entwicklung von Baugebieten sind gemäß § 1 BauGB NRW u.a. die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Hierzu werden regelmäßig eine Artenschutzprüfung, ein Umweltbericht sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag jeweils in Abstimmung mit den Fachbehörden erstellt. So auch bei diesem Bauleitplanverfahren (vgl. Anlagen zur Sitzungsvorlage 771/2020).

 

Hinweis zu a):

Ausweislich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages (vgl. Sitzungsvorlage 771/2020) ist ein ermitteltes Defizit von insgesamt 17.864 Ökopunkten auszugleichen. Der auf die EGS entfallende Anteil wurde bereits durch eine anteilige Aufforstung im Bereich des Herkenrather Wäldchens (Gemarkung Süsterseel, Flur 7, Nr. 105) kompensiert und unentgeltlich an die Gemeinde Selfkant übertragen.

Dem Gestaltungsplan zum Baugebiet in der Kammer ist zu entnehmen, dass dort bereits ein ca. 596 qm großer Aufenthaltsbereich vorgesehen ist. Es ist geplant, diesen Bereich so zu gestalten, dass dieser ein möglichst hohes Maß an Aufenthaltsqualität erhält (vgl. BG Hundsrath in Saeffelen). 

 

Bezüglich der beantragten Bienen- und Blumenwiese mit regionsüblichem Streuobst ist zu beachten, dass diese sehr pflegeintensiv ist und bedingt durch mögliche Gefahren durch Bienen- und Wespenstiche, nur eingeschränkt als Aufenthaltsfläche genutzt werden kann.   

 

Hinweis zu b):

Die Berücksichtigung von straßenbegleitenden Blühstreifen sollte aufgrund der daraus resultierenden Fahrbahnquerschnitte sowie der anzupassenden Kompensationsberechnung bereits zum Aufstellungsbeschluss gefordert werden. Im vorliegenden Baugebiet könnten die beantragten Blühstreifen durch entsprechende Einsaat in die straßenbegleitenden Versickerungseinrichtungen realisiert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Blühstreifen, ebenso wie Bienen- und Blumenwiesen jährlich neu eingesät bzw. aufbereitet werden müssen und als Maßnahme eher im Außenbereich anzusiedeln ist.  

 

Hinweis zu c):

Ausweislich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wurde der auf die EGS entfallende Ausgleich nicht wie behauptet „irgendwo in NRW“ ausgewiesen, sondern im Bereich des Herkenrather Wäldchens in der Gemarkung Süsterseel (vgl. Ausführungen zu a).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aus der Diskussion heraus ist ein Beschlussvorschlag zu erarbeiten.