Sachverhalt:
Für die Benutzung der gemeindeeigenen
Turnhallen in Höngen, Süsterseel und Tüddern ist durch den jeweiligen Verein
eine Gebühr gemäß Gebührenordnung vom 29.04.2015 zu entrichten. Die
Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt.
Die Gebühren werden getrennt nach der Nutzung
im Sommerplan (01.04.- 30.09.) bzw. im Winterplan (01.10.-31.03.) berechnet und
werden einmal jährlich für die Zeit von Oktober des Vorjahres bis September des
laufenden Jahres erhoben.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona Pandemie wurden die Turnhallen ab dem 26.02.2020 geschlossen. Am
11.05.2020 wurde der Vereinssport in den Turnhallen unter strengen Abstands-
und Hygienemaßnahmen wieder aufgenommen.
Unter normalen Umständen wären im Jahr
2019/2020 Einnahmen in Höhe von ca. 5.000,00 € für die Nutzung der Turnhallen
durch hiesige Vereine entstanden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
für die Berechnung der Turnhallenbenutzungsgebühren im Zeitraum vom 01.10.2019
– 30.09.2020 aufgrund der zeitweiligen Komplettschließung der Turnhallen und
einer stark reduzierten Nutzung seit Mitte Mai 2020 auf den hälftigen Beitrag
für die Nutzung zu verzichten.
Hierdurch würden Einnahmeausfälle in Höhe von
ca. 2.500,00 € entstehen.
Beschlussvorschlag:
Über den o.g. Vorschlag ist zu beraten und zu entscheiden.