Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte mit Schreiben vom 18. Mai 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,87 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen als Erweiterung des Baugebietes „Biesener Feld II“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Biesener Feld II“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 (Vorlage 704/2020) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 192 und 193 ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 23-25/2020 vom 21. Juni 2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 23-25/2020 vom 21. Juni 2020 wurde
die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. Juni 2020 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53
– Höngen, Biesener Feld III - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 19.08.2020 (Vorlage 716/2020) beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36/2020 vom 30. August 2020 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Bebauungsplanentwurf Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde Selfkant
mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 07.09.2020 bis einschließlich
07.10.2020 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur
Niederschrift, per E-Mail oder im Internet über das Online-Beteiligungsportal
abzugeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal
„OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 04.09.2020 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 53
– Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde Selfkant nebst Begründung und
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw.
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III –
in der Zeit vom 07.09.2020 bis einschließlich 07.10.2020 im Rathaus in Tüddern
öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 36/2020 vom 30.08.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?49949
abrufbar.
B. Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass
außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage
1) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener
Feld III – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Planauslegung gemäß § 3
Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage 2)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III
– aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Planauslegung gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die
während der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen
und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53
– Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), beschließt
die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.