Betreff
Einführung und Vereidigung des Bürgermeisters
Vorlage
764/2020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters erfolgt durch den Altersvorsitzenden (§ 65 Abs. 3 GO).

 

Gemäß § 46 LBG hat der Beamte den folgenden Diensteid zu leisten:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.