Betreff
Wahl der Mitglieder der Organe von Verbänden sowie sonstigen Gremien
Vorlage
760/2020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in den Organen der nachgenannten Verbände sowie sonstigen Gremien. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen.

 

Sofern der Rat zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen hat, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO (Hare/Niemeyer) durchzuführen. Ist nur eine Person zu wählen, so ist diejenige Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Nach § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Es ist in allen Fällen auf volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw. abzurunden.

 

Die Gemeinde Selfkant gehört folgenden Verbänden bzw. sonstigen Gremien an und ist berechtigt, Mitglieder zu den entsprechenden Organen zu entsenden:

 

-       Gesamtschulzweckverband Gangelt-Selfkant

Verbandsversammlung

5 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

 

-       Immobilienverwaltungszweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant

(früher: Sonderschulzweckverband)

Verbandsversammlung

3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

 

-       Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH

Gesellschafterversammlung

3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

 

-       Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH

Gesellschafterversammlung

     Bürgermeister (gesetztes Mitglied laut Gesellschaftervertrag)

 

     Aufsichtsrat

     Bürgermeister als Vorsitzender und bisher 10 Mitglieder

 

 

-       Verbandswasserwerk Gangelt GmbH

Gesellschafterversammlung

3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

Aufsichtsrat

1 Mitglied

 

 

-       Kreiswerke Heinsberg GmbH

Gesellschafterversammlung

1 Mitglied

 

Aufsichtsrat

1 Mitglied im Wechsel mit der Gemeinde Waldfeucht und der Stadt Wassenberg (ein Vorschlag zur Einteilung wird in der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister unterbreitet).

 

 

-       WestVerkehr GmbH

Aufsichtsrat

1 Mitglied im Wechsel mit den Gemeinden Gangelt und Waldfeucht

 

 

-       Zweckverband „Der Selfkant“

Verbandsversammlung

3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

 

-       Lokale Aktionsgruppe „Westzipfelregion e.V.“

Mitgliederversammlung

6 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

Hinweis: Bei der Gründung des Vereins in 2016 wurde folgendes beschlossen: „In die Mitgliederversammlung wird durch einheitlichen Wahlvorschlag wegen einer breiten politischen Beteiligung je ein Ratsmitglied jeder Fraktion entsandt.“

 

 

Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)

Regionaler Beirat für den Kreis Heinsberg im AVV

1 Mitglied

 

 

-       EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Beirat

1 Mitglied

 

 

-       Rat der Tageseinrichtungen für Kinder

Für die Kindergärten der in gemeindlicher Trägerschaft befindlichen    Kindergärten in Schalbruch und Wehr sind vom Kindergartenträger zu    bestellende Vertreter/innen zu wählen.

Nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) bilden der Träger und in der     Einrichtung pädagogisch tätige Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Dem Träger ist es freigestellt, wie viele Vertreter/innen entsandt werden.

Bisher vom Träger bestellt:

 

Kindergarten Schalbruch

3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

Kindergarten Wehr

2 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

 

    -     GREEN Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH

Gesellschafterversammlung   

1 Mitglied   

 

Prüfungsausschuss

1 Mitglied (ein/e Vertreter/in des Kreises Heinsberg sowie die Gemeinde Selfkant haben sich auf ein/e Mitglied/Vertreter/in zu einigen).

 

-       Lokale Aktionsgruppe „Der Selfkant“

Mitgliederversammlung

7 Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder sowie namentlich zu benennende Stellvertreter/innen zu bestellen.