Sachverhalt:
Die Gemeinden beteiligen sich nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz) an den förderungsfähigen Investitionskosten.
Für die Heranziehung ist die Einwohnerzahl maßgebend.
Eine gesetzliche Neufassung vom 20.12.2006 führt auf der Grundlage einer Beteiligung von 20 % zu einer Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 7.748,72 EUR.
Außerdem wurde am 21.12.2006 eine Beteiligung der Gemeinden für 2007 in Höhe von 40 % festgesetzt.
Diese unvorhersehbaren Erhöhungen führen aufgrund der nachgenannten Berechnungen zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 von insgesamt 66.457,10 EUR:
2006:
Einwohner am 31.12.2004: 10.005
Anteil je Einwohner an den förderungsfähigen Investitionskosten: 5, 997082464 EUR
10.005 x 5,997082464 = 59.800,71 EUR
Bereits gezahlt in 2006: 52.051,99 EUR (Ansatz: 54.000 EUR)
Nachzahlung: 7.748,72 EUR
2007:
Einwohner am 31.12.2005: 10.154
Anteil je Einwohner an den förderungsfähigen Investitionskosten: 11,2968664215 EUR
10.154 x 11,2968664215 = 114.708,38 EUR
Ansatz 2007: 56.000 EUR
Mehrausgaben: 58.708,38 EUR
Summe Nachzahlung 2006 und Mehrausgaben 2007: 66.457,10 EUR.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 66.457,10 EUR zu.