Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe "Krankenhausumlage"
Vorlage
118/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden beteiligen sich  nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz) an den förderungsfähigen Investitionskosten.

 

Für die Heranziehung ist die Einwohnerzahl maßgebend.

 

Eine gesetzliche Neufassung vom 20.12.2006 führt auf der Grundlage einer Beteiligung von 20 % zu einer Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 7.748,72 EUR.

 

Außerdem wurde am 21.12.2006 eine Beteiligung der Gemeinden für 2007 in Höhe von 40 % festgesetzt.

 

Diese unvorhersehbaren Erhöhungen führen aufgrund der nachgenannten Berechnungen zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 von insgesamt 66.457,10 EUR:

 

2006:

 

Einwohner am 31.12.2004: 10.005

Anteil je Einwohner an den förderungsfähigen Investitionskosten: 5, 997082464 EUR

 

10.005 x 5,997082464 = 59.800,71 EUR

Bereits gezahlt in 2006:  52.051,99 EUR (Ansatz: 54.000 EUR)

Nachzahlung:                    7.748,72 EUR

 

 

2007:

 

Einwohner am 31.12.2005: 10.154

Anteil je Einwohner an den förderungsfähigen Investitionskosten: 11,2968664215 EUR

 

10.154 x 11,2968664215 = 114.708,38 EUR

Ansatz 2007:                         56.000 EUR

Mehrausgaben:                      58.708,38 EUR

 

Summe Nachzahlung 2006 und Mehrausgaben 2007: 66.457,10 EUR.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 66.457,10 EUR zu.