Betreff
Widmung von Verkehrsflächen, hier: Biesener Feld II
Vorlage
699/2020
Aktenzeichen
32 80 03
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Baumaßnahmen im Neubaugebiet in Höngen, Biesener Feld II, haben begonnen. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche, Gem. Höngen,  Flur 2, Flurstücke 234, 246 u. ein Teilstück von 167 (siehe Anlage 1), sind nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.  

 

Die CDU und SPD Ortsverbände Höngen beantragen für diesen Bereich die Straßenbezeichnung „Klosterfpad“ (als Fortführung im nördlichen Teil) und „Biesener Weg“ (als Fortführung im südlichen Teil mit Ringstraße).  

 

Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft. Eine Information diesbezüglich erfolgt zu gegebener Zeit über das Amtsblatt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsfläche im Neubaugebiet Höngen, Biesener Feld II, sollen die Namen „Klosterpfad“ und „Biesener Weg“ tragen und werden gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.