Sachverhalt:
In den vergangenen Monaten wurden verschiedene
Fahrzeuge für die Feuerwehr angeschafft und ältere ausrangiert. Damit diese
entsprechend dem BHKG bei Einsätzen abgerechnet werden können, müssen sie
kalkuliert und im Kostentarif eingefügt werden. Grundsätzlich sind alle
Tarifstellen überprüft und angepasst worden.
Auch die Pauschale für die Einsätze bei Fehlalarmen
von Brandmeldeanlagen muss angepasst werden. Die neu errechneten Werte nehmen
dort Einfluss auf die Höhe des Betrages. Die Pauschale berechnet sich nach dem
Ausrückmodus eines Zuges
(1. Abmarsch = 2 Löscheinheiten für die Dauer einer
halben Stunde).
Die Änderungssatzung mit neuem Kostentarif sowie
die Kalkulation sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Selfkant bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02.04.2020.