Sachverhalt:
Herr Willi Peters hat mit Wirkung vom 01.11.2019 sein Mandat niedergelegt. Herr Peters war Mitglied in folgenden Gremien:
- stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschafft Selfkant mbH
- ordentliches Mitglied der Gesellschafterversammlung des Verbandswasserwerks Gangelt
Bei der
Nachbesetzung der Sitze in Gremien gilt § 113 i. V. mit § 50 Abs. 4 GO NRW,
wonach beim Ausscheiden einer Person aus einem Gremium der Rat den Nachfolger
nach § 50 Abs. 2 GO NRW (Mehrheitswahlrecht) wählt. Hierfür ist eine Abstimmung
erforderlich.
Die SPD-Fraktion schlägt als
- stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschafft Selfkant mbH Herrn Josef Werny und
- als ordentliches Mitglied der Gesellschafterversammlung des Verbandswasserwerks Gangelt Herrn Anton Meiers
(Herr Meiers ist zur Zeit Stellvertreter von
Herrn Peters)
- als neues stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung des Verbandswasserwerks Gangelt Herrn Marcell Moll
vor
Beschlussvorschlag:
Über die Besetzung ist zu entscheiden.