Betreff
Verkehrssituation Gesamtschule Höngen, Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
590/2019
Aktenzeichen
32 71 00
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.05.2019 beantragt die SPD-Fraktion die Einrichtung einer speziellen Bring- und Abhol-Haltezone auf dem Prunkweg (Anlage 1).

 

Ein gleichlautender Antrag der SPD-Fraktion wurde bereits im November 2014 (Anlage 2) eingereicht und daraufhin mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde geprüft. Das Ergebnis der Prüfung siehe Anlage 3.

 

Am 22.05.2019 wurde die Angelegenheit erneut mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde erörtert. Die entsprechende Stellungnahme vom 23.05.2019 wie folgt: 

 

Die Problematik des Bring- und Abholverkehrs wurde bereits im Jahr 2014 durch die SPD-Fraktion vorgetragen. Im Februar 2015 wurde die Örtlichkeit zu unterschiedlichen Terminen und Zeiten durch Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes und des Straßenverkehrsamtes aufgesucht. Zu den Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes konnten erhöhte Verkehre durch „Eltern-Taxis“ festgestellt werden. Die beobachteten Situationen waren jedoch zu keiner Zeit chaotisch oder gefährlich.

 

Nach wie vor besteht Einigkeit, dass „Eltern-Taxis“ grundsätzlich in Frage zu stellen sind. Über verkehrliche Anordnungen wie Parkverbote etc. einzugreifen wird weiterhin als nicht sinnvoll angesehen, da man das Problem nur in nahegelegene Bereiche verschieben würde.

 

Der Parkstreifen im Prunk Weg ist rund 120 Meter vom Eingang der Gesamtschule entfernt. Erfahrungsgemäß werden Haltemöglichkeiten in dieser Entfernung nicht angenommen. Zudem ist im Prunk Weg nur ein einseitiger Gehweg verbaut, der nicht an den Parkstreifen angrenzt.

 

Als sinnvoll wird angesehen, über die Schule in Elterngesprächen darauf hinzuwirken, dass auf „Eltern-Taxis“ alleine schon aus Gründen der Verkehrserziehung der Kinder verzichtet werden sollte, zumal es sich bei der Gesamtschule um eine Weiterführende Schule handelt. Auf die Haltemöglichkeit im Prunk Weg sollte in den Elterngesprächen ergänzend hingewiesen werden. Die Gemeinde wird dies mit der Schulleitung besprechen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag ist zu beraten.