Sachverhalt:
Der
Gewerbeverband Selfkant e.V. führt am 18. und 19. Mai 2019 seine 7.
Leistungsschau in und neben der Westzipfelhalle in Tüddern durch.
In
diesem Zusammenhang hat der Gewerbeverband mit den in der Nahversorgung Tüddern
beheimateten Unternehmen einen verkaufsoffenen Sonntag geplant. Dazu sollen die
Geschäfte am Sonntag, dem 19.05.2019 in der Zeit vom 13.00 bis 18:00 Uhr
geöffnet haben. Ein sogenannter verkaufsoffener Sonntag.
Nach
der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten NRW (LÖG NRW) wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen
Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen
Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.
Dies
ist gegeben. Die Westzipfelhalle befindet sich an der gleichen Straße (In der
Fummer) wie die Geschäfte der Nahversorgung und ist praktisch in diese
eingebettet. Da bereits am Samstag die Gewerbeschau stattfindet und die
Geschäfte in der Nahversorgung bis 18.00 Uhr, teilweise bis 20:00 Uhr geöffnet
haben, wird dies nun auf den Sonntag für die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr
ausgedehnt. Es steht z.Z. noch nicht fest, im welchem Umfang sich die
Geschäftsinhaber beteiligen werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass
sich ca. 7 Einzelhandelsgeschäfte der Aktion anschließen.
Der
Gewerbeverband verspricht sich dadurch eine größere Akzeptanz der Gewerbeschau
und rechnet mit einem höheren Besucheraufkommen. Gleichzeitig wird der Standort
Selfkant stärker nachgefragt, da sich der Gewerbeverband einem größeren
Publikum präsentieren kann.
Nach
§ 6 LÖG NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung
erforderlich. Dieses ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Selfkant in der vorliegenden Fassung (Anlage).