Betreff
Entwicklung von Neubaugebieten
Vorlage
101/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2006 beantragte Herr Peters im Namen der SPD-Fraktion, dass die Vertreter des Aufsichtsrates künftig nicht mehr über die Entstehung eines neuen Baugebietes abstimmen sollen, bevor die Gemeindevertretung in Form eines entsprechenden Beschlusses ihren politischen Willen hierzu geäußert hat.

 

Das Weisungsrecht der Gemeindevertreter ist im  § 113 GO (Gemeindeordnung NW) behandelt. Demnach sind Vertreter, die durch die Gemeinde in Ausschüsse,  Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsräte bestellt  werden, an Weisungen und Beschlüsse des Rates gebunden. Aus der Weisungsgebundenheit folgt, dass die Vertreter im Innenverhältnis zum Rat diesem gegenüber für ihre Handlungen verantwortlich sind. Im Außenverhältnis sind ihre Handlungen allerdings auch dann rechtswirksam, wenn sie gegen Weisungen der Gemeinde verstoßen.  Dies folgt aus dem Spannungsverhältnis zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalverfassungsrecht.  Nach dem Gesellschaftsrecht  unterliegen die Aufsichtsratsmitglieder (Gesellschafterversammlung) einer GmbH dem Grundsatz der Unabhängigkeit und der Verpflichtung zur Vorrangigen Wahrung der Gesellschaftsinteressen.

 

Weiter ist auszuführen, dass die Gemeindevertretung gem. § 41 GO NW für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ausschließlich zuständig ist.  Insofern hat der Rat die alleinige Entscheidung, ob der Flächennutzungsplan geändert wird oder eine Bebauungsplan aufgestellt wird

 

Ein o.g. Beschluss wäre demnach abkömmlich, da

 

1.  im Außenverhältnis der Beschluss keinerlei Wirkung hat und

2. der Rat die Möglichkeit hat, im Bauleitplanverfahren einzugreifen.

 

Die von der SPD-Fraktion eingebrachten Anregungen sind im Übrigen als selbstverständlich im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und den die letzte Entscheidung treffenden Ratsmitgliedern vorauszusetzen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der SPD-Fraktion wird nicht zugestimmt.