Sachverhalt:
Das Objekt Bergstraße 1 in Hillensberg ist seit
1986 als Denkmal geschützt. Es handelt sich hierbei um eine fränkische
Backstein Hofanlage, die auf das Jahr 1708 datiert wird.
Das Objekt wurde sehr lange Zeit von der
Familie Prinz mit viel Liebe gepflegt. Aus Altersgründen wurde das Gebäude 2017
an Herrn Girthen verkauft. Herr Girthen ist selbständiger Malermeister und
führt das Geschäft in der 3. Generation nun weiter.
Herr Girthen hatte sich vor dem Kauf des
Objektes hier informiert, ob eine Betriebsverlegung von Gangelt-Breberen nach
Hillensberg möglich wäre, da er das erworbene Objekt als Firmensitz nutzen
möchte.
Seine Vorstellungen zur Nutzung des Gebäudes,
z.B.: Modernisierung der Heizanlage, Nutzung der Scheune als Lagerraum, wurden
bei mehreren Ortsterminen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (LVR)
besprochen.
Um seinen Betrieb dort ökonomisch sinnvoll
anzusiedeln zu können, Bedarfs es mehr Lagerkapazität, als das Gebäude derzeit
bietet. So das an der vorhanden alten Scheune eine offene Lagerhalle für
Fahrzeuge angebaut werden soll (siehe Plan).
Die Gemeinde als untere Denkmalbehörde hat im
Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege über das Vorhaben zu
entscheiden.
Aus Sicht des LVR ist der geplante Anbau an die
große Scheune als Beeinträchtigung des Denkmals zu werten, da das
Erscheinungsbild deutlich verändert wird. Sofern der Antrag aus Gründen der
Zumutbarkeit durch die Gemeinde Selfkant positiv beschieden werden soll, ist es
unbedingt erforderlich, dass der Anbau als offener Unterstand ohne bauliche
Verbindung zur Scheune und möglichst freistehend auf eigenen Stützen errichtet
wird. Damit ist sichergestellt, dass die Halle wieder schadlos entfernt werden
kann. Diese Vorgaben erfüllt der letzte Entwurf des Planers.
Nach nochmaliger Erörterung der Angelegenheit
mit dem LVR blieb folgendes festzuhalten:
Der LVR sieht eine Beeinträchtigung des Denkmals zweifelsfrei gegeben, möchte aber den wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers nicht entgegentreten und trägt die Entscheidung der unteren Denkmalbehörde, wie auch immer, mit.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag ist zu beraten und entscheiden.