Betreff
Ehrenamtsordnung und Ehrenamtspreis
Vorlage
543/2019
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

In der Verwaltung ist gegen Ende des Jahres 2018 ein Entwurf für eine „Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung) erarbeitet worden.

 

Damit sollen Persönlichkeiten, Gruppen, Vereine und Organisationen, welche sich mit ihren Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder wirtschaftlichen Gebiet in besonderer und weit über dem Durchschnitt liegender Weise um die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger langjährig verdient gemacht haben, ausgezeichnet werden.

 

Vor diesem Hintergrund reiht sich diese Vorhaben in das vom Land NRW 2018 ins Leben gerufene Förderprogramm Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen vorbildlich ein.

Dieses Förderprogramm sieht unter der Ziffer 3.2 Ehrenamtliches Engagement sichtbar machen: die Fördergruppe „Der Heimatpreis“ vor.

Die Fraktion der FDP hat nach ihrem Neujahrsempfang ebenfalls auf dieses Förderprogramm aufmerksam gemacht und bittet um die Vorlage von Vorschlägen und Berücksichtigung dieses Themas in der nächsten Sitzungsrunde.

 

Fördervoraussetzung für den Heimatpreis ist u. a. ein Ratsbeschluss, dass die Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert im Zusammenhang mit dem Element „Heimat-Preis“ die Preisgelder.

Im Rahmen einer Zuweisung können kreisangehörige Kommunen ein Preisgeld von 5.000 € ausloben. Dieser Betrag ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar und darf nicht in Veranstaltungen für die Preisverleihung einfließen.

Der „Heimat-Preis“ kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen durch die Gemeinde verleihen werden.

 

Der in der Anlage beigefügte Verwaltungsvorschlag für die Ehrenamtsordnung beinhaltet die Vorgaben für den „Heimat-Preis“ und zeigt die Kriterien für die Findung der Preisträger auf.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Selfkant beschließt die anliegende“ Ehrenamtsordnung“ mit der Bindung, dass sie den „Heimat-Preis“ verleihen möchte.

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zum „Heimat-Preis“ bei der Bezirksregierung in Köln zu stellen.