Sachverhalt:
Im Zuge der Einführung der digitalen Gremienarbeit muss die
Geschäftsordnung entsprechend angepasst werden. Außerdem wurde die Geschäftsordnung
an das aktuelle Muster des Städte und Gemeindebundes NRW angepasst. In der
beigefügten Änderungsfassung sind die Anpassungen in fettgedruckt
dargestellt.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- In § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 3, § 24 Abs. 4 : Die
Möglichkeit des Verzichts auf Einladung
und Niederschrift in Papierform
- In § 3 Abs. 1: Verlängerung der Frist für
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung
- § 25: Unterrichtung der Öffentlichkeit über
die vom Rat gefassten Beschlüsse
- § 27 Abs. 6: Teilnahme an nichtöffentlichen
Sitzungen.
- § 20 und 31: Maßnahmen zum Datenschutz nach
Mustergeschäftsordnung
- Anlage 1 zur Geschäftsordnung: Detailliertere
Ausführungen zum papierlosten Sitzungsdienst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Geschäftsordnung in der vorgelegten Form.