Betreff
3. Änderungssatzung Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant
Vorlage
012/2014
Aktenzeichen
5530
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im März 2010 wurde die Gebührensatzung (Gebührentarif) vollständig überarbeitet und angepasst. Seinerzeit wurden die Grabherstellungsgebühren und Grabnutzungsgebühren neu kalkuliert. Eine weitere Anpassung des Gebührenhaushaltes „Friedhofwesen“ erfolgte bei der Einführung der Wiesengräber im März 2013. Hier wurden lediglich die Herstellungs- und Pflegekosten ermittelt und dem Gebührentarif zugeordnet.

 

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz, dem auch der Gebührenhaushalt „Friedhofswesen“ unterliegt, muss dieser ausgeglichen sein. 

Die Gebührenrechnung der Jahre 2010 bis 2013 ist insgesamt ausgeglichen. Der Überschuss der Jahre 2010 und 2012 gleichen das Defizit der Jahre 2011 und 2013 aus.

 

Dennoch wurden alle Positionen des Gebührentarifes vollständig und neu überarbeitet. Dies wurde u.a. notwendig, da die Fachfirma, die die Herstellung der Gräber für Sargbestattungen durchführt, ihre Tarife erhöht hat. Zudem wurde jeder Friedhof auf die vom Bauhof zu pflegenden Flächen überprüft, abgeglichen  und optimiert. 

       

Die Grabherstellungsgebühren müssen angepasst werden. Eine Gegenüberstellung des aktuellen Tarifs mit dem geplanten Tarif ist in der Anlage 1 beigefügt. Die einzelnen Kalkulationen für die Grabherstellung je Grabart siehe Anlage 2 bis 10.

 

Eine Anpassung der Grabnutzungsgebühren ist nicht notwendig, da, wie oben stehend beschrieben, die Gebührenrechnung auskömmlich ist . Bisher wurden keine Gebühren für das Ausstreuen auf dem Aschstreufeld in Schalbruch mangels durchgeführter Bestattung erhoben. Da inzwischen mehrere Bestattungen diese Art durchgeführt wurden, sollten auch hier Gebühren erhoben werden (siehe  neuer Tarif). 

 

Der Satzungstext als solcher wird nicht geändert. Die neu zu beschließende Satzung ist in der Anlage 12 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage 11 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet wird beschlossen.