Betreff
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012, hier: Zuleitung des Entwurfs
Vorlage
006/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Die Bilanz zum 31.12.2012 sowie die Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung für das Haushaltsjahr 2012 werden zum Sitzungstermin vorgelegt.

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt nach § 101 GO die Prüfung des Jahresabschlusses.

 


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.