Betreff
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012, hier: Zuleitung des Entwurfs
Vorlage
006/2014
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gem.
§ 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Nordrhein-Westfalen wird der
Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Die
Bilanz zum 31.12.2012 sowie die Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung für
das Haushaltsjahr 2012 werden zum Sitzungstermin vorgelegt.
Dem
Rechnungsprüfungsausschuss obliegt nach § 101 GO die Prüfung des
Jahresabschlusses.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.