Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011, Ergebnisverwendung und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
005/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2013 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2011 geprüft.

 

Bezugnehmend auf Artikel 8 § 4 NKFWG wurde der Jahresabschluss 2010 nicht (extern) nach § 101 Abs. 1 GO NRW geprüft und wird dementsprechend in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des geprüften Jahresabschlusses 2011 beigefügt.

 

Im Zuge der Inanspruchnahme dieser Verfahrenserleichterung hat die Verwaltung den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 selbständig aufgestellt, wobei die HS-Regio im Rahmen eines Beratungsvertrages eine kritische Durchsicht des vorgelegten Werkes (bis zur endgültigen Fertigstellung) vorgenommen hat.

 

Der entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk sind dem beigefügten Jahresabschluss 2011 zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 03.12.2014 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2011 mit der Bilanzsumme von 78.118.470,02 Euro fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 885.014,45 Euro ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.

 

b)      Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2011 vorbehaltlos Entlastung.