Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant - N15 Tüddern, Erweiterung Nahversorgung
Vorlage
998/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 08. Juli 2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinide Selfkant - N14 Tüddern –Nahversorgung beschlossen.

 

Die Änderung umfasst den Wegfall der Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm und die Festsetzung neuer Gesamtverkaufsflächen.

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 40/ 2014 vom 05. Oktober 2014 wurde das Änderungsverfahren zu N14 Tüddern – Nahversorgung eingeleitet.

 

Am 20. Mai 2014 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant darüber hinaus die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinide Selfkant – N 13 Tüddern, Nord II. Mit seinem Planbereich umfasst dieser Flächennutzungsplan eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194.

Dieser Teilbereich würde quasi die nördliche Erweiterung der bisherigen Änderung N 14 – Tüddern, Nahversorgung darstellen. So wurde  seitens der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde aus genehmigungstechnischer Sicht angeregt, die auf den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes N13 – Tüddern, Nord II entfallende So-Fläche aus diesem Flächennutzungsplan herauszunehmen und im Rahmen einer Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderung N14 Tüddern, Nahversorgung, diesem in einer Änderung (N15 – Tüddern, Erweiterung Nahversorgung –) zuzuschlagen.

 

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden wird nunmehr der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant N15 - Tüddern, Erweiterung Nahversorgung - die in dem nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag konkretisierten Beschlüsse zu fassen.

 

Zur Verdeutlichung wird auf die der Einladung als Anlage beigefügten Planzeichnung verwiesen.  

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant N15 – Tüddern, Erweiterung Nahversorgung - wie folgt:

 

 

1.                  Den Geltungsbereich der  Änderung N 14 – Tüddern, Nahversorgung auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194, um 20m nach Norden zu erweitern und auf dieser Erweiterungsfläche eine SO- Fläche darzustellen.

 

 

  1. Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant zum Aufstellungsverfahren der  Änderung  N15 – Tüddern, Erweiterung Nahversorgung – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant,

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie

-       die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2

 

durchzuführen.