Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nr. 16, 17, 18, 19, und 170. Der nunmehr erstellte Bebauungsplanentwurf BP Selfkant Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – weist auf den vorgenannten Grundstücken ein „Allgemeines Wohngebiet“ aus und wird während der Sitzung vom Planungsbüro vorgestellt.
Bis dahin wird auf den als Anlage beigefügten Planentwurf verwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bebauungsplanentwurf Selfkant Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – in der vorgestellten Form zustimmend zur Kenntnis