Heilderfeld- Vorstellung des Planentwurfs
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2013 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 39 – Heilderfeld – beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise), 213, 214 und 215 (teilweise).
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes soll auf den vorgenannten Grundstücken bzw.
Grundstücksteilflächen ein Gewerbegebiet realisiert werden.
Hierzu wird der
Gemeindevertretung der Planentwurf zum Bebauugsplan Selfkant Nr. 39 –Heilderfeld- vorgestellt.
Vor der Sitzung wird jedoch
noch ein Abstimmungsgespräch mit der Betreiberfirma der Freileitung
stattfinden. Gegebenenfalls wird es noch zu einer Anpassungen des
Bebauungsplanentwurfes kommen müssen.
Hierüber wird während der
Sitzung berichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die
Planung zustimmend zur Kenntnis.