Sachverhalt:
Herr Hans Heutz hat mit Wirkung vom 13.02.2007 sein Mandat als Ortsvorsteher der Ortschaft Saeffelen niedergelegt. Hierfür ist ein Nachfolger zu bestimmen.
Die
Ortsvorsteher wählte der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates
im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der
Wahlzeit. In der Ortschaft Saeffelen hat die CDU aufgrund des
Stimmverhältnisses das Vorschlagsrecht.
Wählbar ist jeder, der die Voraussetzungen des § 39 Abs. 6 GONW erfüllt. Hierzu gehört, dass der Bewerber in dem Gemeindebezirk, für den er zum Ortsvorsteher bestellt werden soll, wohnt. Außerdem muss der Gewählte entweder Ratsmitglied sein, zumindest aber dem Rat der Gemeinde angehören können.
Die CDU-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 23. Januar 2006 Herrn Werner Joerißen als Nachfolger für Herrn Heutz vor.
Da die Ortsvorsteher in der Gemeinde Selfkant mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, müssen sie nach den Vorschriften der GO NW zu Ehrenbeamten ernannt werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.