Sachverhalt:
Die bisherige am 11.12.2013, TOP
883/2013 vom Rat der Gemeinde Selfkant
beschlossene Ausbauplanung für die Bergstraße sieht eine Erneuerung des
öffentlichen Abwasserkanals und der schadhaften Grundstücksanschlüsse sowie
eine der Fahrbahn und der Gehwege vor.
Begründet ist diese Ausbauplanung durch eine vom beauftragten Ingenieurbüro im Rahmen einer hydraulischen Berechnung gemachten Feststellung, dass das Kanalnetz in der Bergstraße nach den heutigen Berechnungsmethoden hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert ist. Bei starken Regenereignissen kann die Kanalisation nicht das gesamte Niederschlagswasser aufnehmen und ableiten. Aus diesem Grunde wurde ein Sanierungsentwurf erarbeitet, der einen Austausch des alten Kanals gegen einen neuen, größer dimensionierten Kanal sowie einen Stauraumkanal in der Bingelrader Straße vorsieht. Gleichzeitig sollen sämtliche schadhaften Grundstücksanschlussleitungen saniert werden. Geringe Schäden an den Grundstücksanschlussleitungen können mittels Schlauchliner saniert werden, bei größeren Schäden wird die Anschlussleitung erneuert.
Beim Straßenbau ist vorgesehen die gesamte Fahrbahn der Bergstraße einschließlich des Unterbaus (Frostschutzschicht und Schottertragschicht) zu erneuern. Auch die Gehwege sollen komplett aufgenommen und erneuert werden.
Zwar ergab die hydraulische Überrechnung eine nicht ausreichende Dimensionierung des Kanalnetzes, ,jedoch ist es auch unter Berücksichtigung der besonderen Lage des Ortes bisher jedoch nur in einzelnen Fällen zu Überflutungen privater Grundstücke gekommen. Bei extremen Regenereignissen kommt es zu einem Überstau aus dem Kanalnetz, so dass kein weiteres Niederschlagswasser aufgenommen und abgeleitet werden kann. Das Niederschlagswasser verbleibt auf der Straße und fließt im Fahrbahnbereich der Bergstraße bergab. Im Kreuzungsbereich zur Lahrstraße fließt das Niederschlagswasser über die Lahrstraße bzw. über den Kreuzungsbereich hinweg in Richtung Ortsausgang in Richtung Feldlage und entspannt sich dort.
Eine Vergrößerung des Abwasserkanals einschließlich der Herstellung eines Stauraumkanales in der Bingelrader Straße würde den Entwässerungskomfort erst nach Realisierung des zweiten Bauabschnittes im Bereich der sog. Ortsumgehungstrasse erheblich erhöhen. Bis dahin würde sich die Situation trotz Aufweitung des Abwasserkanals in der Bergstraße und Schaffung eines Stauraumkanals in der Bingelrader Straße bei Starkregenereignissen nur unwesentlich verbessern.
Die ursprünglich vorgesehene Ausbauvariante lässt wegen des sehr zeitaufwändigen Verfahrens (Bauzeit voraussichtlich mindestens 1 Jahr) keine Umsetzung mehr zu, wenn man nicht die im Herbst 2015 in Hillensberg anstehende Ausspielung der Selfkantwanderplakette bzw. das 2016 dort stattfindende Dekanatsschützenfest eingreifen will. Ein Komplettausbau nach diesen Zeitpunkten würde die im Rahmen dieses Ausbaus zugesagte Förderung wegen Ablauf des Förderzeitraum nicht mehr zulassen.
Da daneben die derzeitige Haushaltlage der Gemeinde keine genaue Prognose zulässt, ob bzw. wann der zweite Bauabschnitt möglicherweise realisiert werden kann, hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme eine alternative Sanierungsvariante erarbeitet, die, bezogen auf die Gesamtbaukosten (Kanal- und Straßenbau), lediglich rund 30% der Kosten der „großen“ Baumaßnahme verursacht. Dies auch in der Erkenntnis, dass die Schäden am Hauptsammler wesentlich weniger aufwändig zu beheben sind, als nach der ersten Befahrung zu erwarten war.
Die Entwässerungssituation bei Starkregenereignissen wird jedoch bleiben wie sie ist.
Die alternative Variante sieht die nachfolgend aufgeführten Punkte vor:
-
Der Hauptkanal in
der Bergstraße wird entsprechend der gesetzlichen Forderungen in einen dichten,
betriebssicheren und standsicheren Zustand versetzt. Dies wird durch den Einbau
eines Schlauchliners und durch den Einsatz von Roboterverfahren ermöglicht. Der
Kanal wurde im Jahre 1970 errichtet und zuletzt im Mai 2012 mittels
Kanal-TV-Inspektion überprüft. Hierbei wurden keine gravierenden, baulichen
Schäden festgestellt.
-
Die beiden
letzten Kanalhaltungen vor der niederländischen Grenze werden vollständig
erneuert. Die Kosten hierfür werden von der Gemeinde Schinnen übernommen.
-
Die
sanierungsbedürftigen Grundstücksanschlussleitungen werden entsprechend der
„großen“ Baumaßnahme – sofern nicht anders möglich – erneuert bzw. mittels
Schlauchliner saniert.
-
Ebenso wird mit
den Senkenanschlussleitungen verfahren. Zusätzlich wird überprüft, ob in
Teilbereichen Bergabläufe verbaut werden.
-
Die gesamte
Deckschicht der Fahrbahn wird abgefräst und erneuert. In Bereichen mit tieferen
Ausbrüchen (Schlaglöchern) wird die Fahrbahn tiefer (bis 8 cm) abgefräst. Zusätzlich wird, um eine dauerhafte
Festigkeit der Fahrbandecke zu schaffen, eine Asphaltbewerung eingebaut.
-
Die Beleuchtung
der Bergstraße wird auf LED-Technik (inkl. neuer Maste) umgerüstet. (Die Kosten
hierfür sind in der Kostenschätzung nicht enthalten aber im Haushalt
sowieso im Rahmen von 175,000,--
jährlich eingeplant und Hillensberg würde danach nur vorgezogen).
-
Der Gehweg um das
Kriegerdenkmal wird in Pflasterbauweise (10/20/8) erneuert.
-
Die
Aufstellfläche auf der Michaelstraße (neben dem Kriegerdenkmal) wird in
Pflasterbauweise hergestellt.
-
Es wird in
Absprache mit der WestEnergie und Verkehr und dem Straßenverkehrsamt geprüft,
ob die vorhandene Bushaltestelle auf Höhe der Bergstraße 40 -und zwar auf die
Seite des Sportplatzes- verschoben werden kann.
-
Die
Bushaltestelle im Bereich der Wiesenstraße wird in Absprache mit der
WestEnergie und Verkehr erneuert.
-
Die Anrampungen
in der Fahrbahn zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit werden entsprechend der
„großen“ Baumaßnahme umgesetzt.
-
Die
Verschwenkungen in der Fahrbahn zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten
werden teilweise umgesetzt.
-
Schadhafte
Bereiche (Unfallgefahren) im vorhandenen Bürgersteig werden ausgebessert.
-
Der im Vorentwurf
im Bereich Obersthof eingeplante Rad/Fußweg wird ebenfalls umgesetzt.
-
Die Verwerfung im
Einfahrtsbereich zum Hof Weinberg wird im Rahmen der Baumaßnahme beseitigt.
(Die Kosten hierfür sind in der Kostenschätzung nicht enthalten).
-
Wo es möglich
ist, werden in Absprache mit den Anliegern im Bereich der Gehwegflächen
Grünbeete angelegt.
-
Ab dem
Ortseingang aus den Niederlanden bis zur Querungshilfe am Bushäuschen soll in
Absprache mit dem Straßenverkehrsamt die Fahrgeschwindigkeit auf 30 Km/h
reduziert werden.
Die alternative Ausbauvariante wird während der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, den
Beschluss vom 11.12.2013 zurückzunehmen und die hier vorgestellte
Alternativvariante neu zu beschließen.