Betreff
Instandsetzung des entlang des Rodesbaches zwischen B56 und Jabeeker Weg verlaufenden Wirtschaftsweges
Vorlage
976/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragten die CDU- und FDP-Fraktion neben der zwischenzeitlich durchgeführten Instandsetzung des entlang des Rodebaches zwischen Tüddern und Wehr verlaufenden Weges auch die Herstellung des Lückenschlusses zwischen der Brücke B56 bei Süsterseel und der Brücke an der GV zwischen Süsterseel und Jabeek zu prüfen und den möglichen Kostenrahmen zu ermitteln. Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, zunächst die Fertigstellung der damals im Bau befindlichen Wegeverbindung zwischen der Brücke an der GV zwischen Süsterseel und Jabeek und der Staatsgrenze NL abzuwarten und anschließend, möglicherweise nach vorheriger Ortsbesichtigung zu entscheiden, ob dieses Verfahren auch im o.g. Bereich angewandt werden soll. Die Instandsetzungskosten beim o.g. Verfahren würden sich für diese ca. 1050 m lange Wegestrecke – bei einem vergleichbaren Unterbau – auf überschlägig 30.000,-- € belaufen.

 

Die Beschlussfassung zur Herstellung des Lückenschlusses zwischen der Brücke B56 bei Süsterseel und der Brücke an der GV zwischen Süsterseel und Jabeek vertagte die Gemeindevertretung am 11.12.2013 mit der Maßgabe, dass zunächst die Fertigstellung der damals im Bau befindlichen Wegeverbindung zwischen der Brücke an der GV zwischen Süsterseel und Jabeek und der Staatsgrenze NL abgewartet werden soll und im Frühjahr 2014 – nach vorheriger Ortsbesichtigung – entscheiden wird, ob dieses Instandsetzungsverfahren auch für den in Rede stehenden Lückenschluss Anwendung finden soll.

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach erfolgter Ortsbesichtigung beschließt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Umwelt, ob der Gemeindevertretung empfohlen wird, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Wegeverbindung zwischen der Brücke B56 bei Süsterseel und der Brücke an der GV zwischen Süsterseel und Jabeek in der von der Verwaltung vorgeschlagen Ausbauweise instandzusetzen, sofern die Baukosten 30.000,-- € nicht übersteigen.