hier: Änderung des Planbereiches
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg, – beschlossen.
Demnach umfasst das Plangebiet (Teilflächen) der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29, 162, 194 und 195.
Die Planung sah vor, auf einer Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Nr. 194, ein Mischgebiet, zu realisieren.
Auf einer weiteren Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Nr. 194, sollte eine Fläche für Gemeinbedarf und auf der Teilfläche der vorgenannten Grundstücke Nr. 162, 194, 195, eine Fläche für So- Gebiet dargestellt werden.
Außerdem soll auf der Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Flur 5, Nr. 29, sowie auf Teilflächen des Grundstückes Flur 3, Nr. 699, Verkehrsfläche ausgewiesen werden.
Mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 21/ 2014 vom 25. Mai 2014 wurde das Aufstellungsverfahren für
den Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg – eingeleitet.
Während der Beteiligung der
Behörden wurde seitens der Aufsichtsbehörde immer wieder angeregt, die auf den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg entfallende SO- Fläche aus diesem
Bebauungsplan herauszunehmen und im Rahmen einer Erweiterung des
Geltungsbereiches des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1/97 –
Nahversorgungszentrum Tüddern –, diesem zuzuschlagen.
Aus den vorgenannten Gründen wird deshalb der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, die ursprünglich im Geltungsbereich auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194 vorgesehenen SO- Fläche aus dem Planbereich herauszunehmen.
Unter Berücksichtigung des
vorstehenden wird nunmehr der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
empfohlen, das Plangebeit des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg –
zu verringern und hierzu die in der nachstehend aufgeführten
Beschlussempfehlung konkretisierten Beschlüsse zu fassen. Diesbezüglich
wird auf die als Anlage beigefügte
Planzeichnung verwiesen.
Beschlussvorschlag:
- Auf den vom reduzierten Plangebiet umfassten (Teilflächen) Grundstücken Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29 und 194 soll der Bebauungsplan wie folgt dargestellt werden:
a.
Teilfläche
des Grundstückes Nr. 194
Mischgebiet
- Teilfläche des Grundstückes Nr. 194
Fläche für Gemeinbedarf
c.
Grundstücke
Flur 5, Nr. 29 sowie Teilflächen des Grundstückes Flur 3 Nr. 699
Verkehrsfläche
- Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg –
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
- die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
durchzuführen.