Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg
hier: Änderung des Planbereiches
Vorlage
960/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg, –  beschlossen.

 

Demnach umfasst das Plangebiet (Teilflächen) der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29, 162, 194 und 195.

 

Die Planung sah vor, auf einer Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Nr. 194, ein Mischgebiet, zu realisieren.

 

Auf einer weiteren Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Nr. 194, sollte eine Fläche für Gemeinbedarf  und auf der Teilfläche der vorgenannten Grundstücke Nr. 162, 194, 195, eine Fläche für So- Gebiet  dargestellt werden.

 

Außerdem soll auf der Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Flur 5, Nr. 29, sowie auf Teilflächen des Grundstückes Flur 3, Nr. 699, Verkehrsfläche  ausgewiesen werden.

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 21/ 2014 vom 25. Mai 2014 wurde das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg – eingeleitet.

 

Während der Beteiligung der Behörden wurde seitens der Aufsichtsbehörde immer wieder angeregt, die auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg entfallende SO- Fläche aus diesem Bebauungsplan herauszunehmen und im Rahmen einer Erweiterung des Geltungsbereiches des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1/97 – Nahversorgungszentrum Tüddern –, diesem zuzuschlagen.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird deshalb der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, die ursprünglich im Geltungsbereich auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194 vorgesehenen SO- Fläche aus dem Planbereich herauszunehmen.

 

Unter Berücksichtigung des vorstehenden wird nunmehr der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, das Plangebeit des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg – zu verringern und hierzu die in der nachstehend aufgeführten Beschlussempfehlung konkretisierten Beschlüsse zu fassen. Diesbezüglich wird auf die als Anlage beigefügte Planzeichnung verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf den vom reduzierten Plangebiet umfassten (Teilflächen) Grundstücken Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29 und 194 soll der Bebauungsplan wie folgt dargestellt werden:

a.       Teilfläche des Grundstückes Nr. 194

Mischgebiet

    1. Teilfläche des Grundstückes Nr. 194

Fläche für Gemeinbedarf

c.       Grundstücke Flur 5, Nr. 29 sowie Teilflächen des Grundstückes Flur 3 Nr. 699

Verkehrsfläche

 

  1. Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg –

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie

-       die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2

 

durchzuführen.