Sitzung: 06.12.2017 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 394/2017
Beschlussvorschlag:
A) Die Gemeindevertretung beschließt, auf
Grundlage der vorgestellten Planung das Bauvorhaben umzusetzen.
B) Die Gemeindevertretung beschließt die
Finanzierung des Bauvorhabens mit Finanzhilfen zur Verbesserung der
Schülerinfrastruktur nach dem Kommunalinvestitionsgesetzförderungsgesetz –
KinvFG in Höhe der nach dem Gesetz bereitgestellten Mittel.
C) Die Gemeinde Selfkant beschließt die entsprechende Kofinanzierung.
Sachverhalt:
Derzeitige schulische
Situation der Grundschule
Die
Westzipfelschule/Kath.Grundschule Selfkant II mit den beiden Standorten
Schalbruch und Saeffelen unterrichtet in diesem Jahr 167 Schüler insgesamt,
davon 105 Schüler am Standort Saeffelen und 62 Schüler am Standort Schalbruch.
Der
Schulteil Saeffelen wird seit dem Schuljahr 2015/16 auf der Grundlage des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes im Gemeinsamen Lernen (Inklusion) unterrichtet.
Dort werden
Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
unterrichtet.
Im aktuellen
Schuljahr werden dort sieben Kinder mit den Förderschwerpunkten Sprache,
Emotionale und soziale Entwicklung und Lernen unterrichtet. Für das Schuljahr
2018/19 wurden zwei weitere Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet, wobei ein Kind körperbehindert ist
und an der Schule entsprechende bauliche Veränderungen (Einbau eines Aufzugs)
nötig werden.
Beim
gemeinsamen Lernen in heterogenen Lerngruppen sind offene Unterrichtsmethoden
häufig erforderlich. Die Förderung findet hauptsächlich im Klassenverband
statt. Es wird eine sogenannte innere Differenzierung angewandt.
In dieser
Schule wird aber auch sehr häufig eine äußere Differenzierung angewandt. Dabei findet bei besonderem Bedarf in
sogenannten Differenzierungsräumen eine gesonderte Beschulung unter Anleitung
einer Sonderpädagogin statt. Hierfür sind gesonderte Räume notwendige, die
derzeit nicht vorhanden sind.
Entwicklung der Schülerzahlen
Der Kreis
Heinsberg hat im Mai 2010 einen kreisweiten Schulentwicklungsplan aufgestellt.
Es wurden die bisherigen schulischen, pädagogischen und die demographischen
Verläufe analysiert und ausgewertet und auf Besonderheiten hingewiesen.
Nunmehr wird
derzeit an einer Fortentwicklung dieses Schulentwicklungsplanes unter
Berücksichtigung der aktuellen Zahlen in Arbeitsgruppen gearbeitet. Im Entwurf
liegen die neuen Zahlen der Verwaltung bereits vor und es kann bereits jetzt
gesagt werden, dass für die Gemeinde Selfkant die Zahlen im Primarbereich
stabil sind und für die nächsten Jahre für die gemeindlichen Grundschulen in
der Höhe konstant prognostiziert
werden. Diese Zahlen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die gemeindliche
Entwicklung (Neubaugebiete) noch keine Berücksichtigung fand.
Erweiterung und energetische Sanierung der Grundschule
Saeffelen
Um auch
weiterhin einen zukunftsträchtigen Betrieb der Schule, mit einer Bausubstanz
aus 70er Jahre, der Erweiterung aus dem Jahr 2006 mit Anbau für die OGS
gewährleisten zu können, wird das mit Asbest belastete vorhandene Dach entfernt
und durch eine neues nach aktuellem EnEV- Standard ertüchtigtes ersetzt.
Des Weiteren
werden ein Lehrerzimmer mit kleiner Aula, ein Differenzierungsraum, ein
Lagerraum und die Erweiterung der Sanitäranlagen um ein behindertengerechtes WC
und zwei Lehrertoiletten im Erdgeschoss angestrebt.
Im
Treppenhaus des Altbaus wird ein behindertengerechter Lift eingebaut und das
Obergeschoss wird um einen Differenzierungsraum erweitert.
(s.Anlage A1)
Kosten und Finanzierung
Die
Baukosten für das Projekt betragen inkl. Abrissarbeiten 712.558,05€
(s. Anlage A2)
Der Gemeinde Selfkant wurden gemäß § 7
(2) des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW
(2. Stufe) – Finanzhilfen zur Verbesserung der Schülerinfrastruktur
Fördermittel in Höhe von 464.963 Euro bereitgestellt.
Die Mittel entsprechen 90 % der Investition,
so dass mindestens 516.626 € investiert werden müssen. Da die geplanten
Baukosten die vorgenannte Summe übersteigen, können die Mittel komplett für die
Investition eingesetzt werden.
Nach
ausführlicher Vorstellung der Planung und der daraus resultierenden Diskussion,
ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig