Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Verschiebung der Baugrenze um 5m in südlicher
Richtung zu und beschließt das
Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem
Bildersträßchen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches
(BauGB NW) einzuleiten.
Weiterhin wird beschlossen, die
- Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)
und
- die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
des Baugesetzbuches (BauGB NW)
durchzuführen.
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 03. Januar 2017 beantragt der Bauherr das im Bebauungsplan Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen für das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 2, Nr. 474 festgesetzte Baufenster um 5m in Richtung Süden zu erweitern. Zur Verdeutlichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.
Bereits im Jahre 2005 wurde in einem gleichgelagerten Fall in der Parallelstraße eine Überschreitung des Baufensters um ebenfalls 5m gebilligt.
Die Verfahrenskosten der Änderung werden vom Bauherrn übernommen.
Herr Rolf Cleven erklärte sich vor Behandlung des Punktes für befangen und begab sich in den Zuhörerraum. Nach Abstimmung kehrte er in den Sitzungssaal zurück.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig