Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, für das geplante Bauvorhaben „Errichtung einer unbeheizten Lagerhalle zur Lagerung von Schalmaterial und Werkzeug“ auf dem Flurstück Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nr. 3 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und diese Fläche im Rahmen der Neuaufstellung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes als „Gewerbliche Bauflächen (G)“ auszuweisen. 

 


Sachverhalt:

 

Mit Verfügung des Kreises Heinsberg vom 17. November 2016 wurde die Gemeinde Selfkant in einem Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung einer unbeheizten Lagerhalle zur Lagerung von Schalmaterial und Werkzeug auf dem Flurstück Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nr. 3 erstmalig aufgefordert, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Der dazugehörige Lageplan ist als Anlage beigefügt.

 

Nach Prüfung der Bauvorlage wurde festgestellt, dass das in Rede stehende Grundstück im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „Fläche für Wald“ ausgewiesen ist, was der geplanten Bebauung grundsätzlich widerspräche.

 

Nach Rücksprache mit dem Architekten und dem Bauherrn erklärte letzterer, dass das geplante Bauvorhaben bereits im Vorfeld mit den Entscheidungsträgern beim Kreis Heinsberg besprochen und von diesen positiv bewertet wurde. Auf Nachfrage wurde dies seitens des Kreises Heinsberg bestätigt und darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich weitere Unterlagen und Nachweise zur Bauvorlage nachgefordert wurden und die Gemeinde aus diesem Grund Anfang Januar 2017 erneut im Verfahren (Einvernehmen gemäß § 36 BauGB) beteiligt werden würde.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Buchst. o) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Selfkant berät der Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss über die Erteilung des Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren, soweit hierdurch Änderungen des Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes erforderlich werden.

 

Eine Recherche anhand von Luftbildern ergab, dass der in Rede stehende Bereich seit mindestens 2007 als Parkplatz-, Lager- und Abstellfläche bzw. als Wendemöglichkeit für Lkw und Traktoren dient. Auf die als Anlage beigefügten Luftbilder wird verwiesen.

 

Über den Sachverhalt ist zu beraten und zu beschließen.

 

Nach kurzer Diskussion ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

23 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

1 Enthaltung