Sitzung: 17.01.2017 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 291/2016
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und textlichen Festsetzungen
und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt
die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – der
Gemeinde Selfkant im vereinfachten Verfahren als Satzung. Die textlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan werden gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
hat in ihrer Sitzung am 04. November 2015 den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Selfkant Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey gefasst und damit
die Voraussetzungen für den Kanal- und Straßenbau sowie die Vermarktung der
Grundstücke geschaffen.
Nachdem der Verkauf der Grundstücke Ende Mai
2016 angelaufen ist, stellte sich heraus, dass u.a. wegen der topographischen
Lage des Baugebietes – mit einem Höhenunterschied von bis zu 5 m von NW nach SO
– weitere Regelungen in Ziffer 4. Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO der textlichen
Festsetzungen getroffen werden müssen.
So ist nach Auffassung des Kreises Heinsberg
der in Ziffer 6. der textlichen Festsetzungen definierte Bezugspunkt (BP) zur
Bestimmung der Höhenlage der Gebäude von der Systematik nicht auf Ziffer 4.
Nebenanlagen anwendbar und muss dort ergänzt werden.
Weiterhin wurde festgestellt, dass die
Bebaubarkeit (mit Doppelhäusern) von 5 Grundstücken durch die nicht zugelassene
Errichtungsmöglichkeit von Garagen außerhalb des sog. Baufensters stark
eingeschränkt ist. Mit Ausnahme eines vom Alteigentümer „zurückgenommenen“
Grundstückes konnten diese bislang nicht verkauft werden.
Daraufhin hat die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 29. September 2016 gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
39-42/2016 vom 23. Oktober 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
39-42/2016 vom 23. Oktober 2016 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben,
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38
– Süsterseel, Hinter Wierwey – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und
textlichen Festsetzungen in der Zeit vom 31. Oktober 2016 bis einschließlich
01. Dezember 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal
„Tetraeder“ einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Am 31. Oktober 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 1. Dezember 2016,
von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – der Gemeinde
Selfkant nebst Begründung sowie textlichen Festsetzungen Stellungnahmen gemäß §
4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – nebst
Begründung und textlichen Festsetzungen in der Zeit vom 31. Oktober 2016 bis
einschließlich 1. Dezember 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und
über das Internetportal „Tetraeder“ öffentlich zur Einsichtnahme bereit
gestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 39-42/2016 vom 23. Oktober 2016
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=29437 abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 – Süsterseel, Hinter Wierwey – der Gemeinde
Selfkant wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen
in der Abwägungstabelle (Anlage) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 –
Süsterseel, Hinter Wierwey – der Gemeinde Selfkant aufgeführten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der
Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Nach kurzer Erläuterung zur Funktion der
Abwägungstabellen durch den Bürgermeister, ließ der Ausschussvorsitzende über
den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
C.1 C.2
Ja- Stimmen: 12 12
Nein- Stimmen: 2 2
Enthaltungen: 6 6