Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant
Sachverhalt:
Mit dem Jahre 2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Dies macht eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant unumgänglich. Die Vorlage hält sich streng an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.
Neben den gesetzlichen
Anpassungen und redaktionellen Änderungen wird lediglich der
Kostenerstattungsbetrag angepasst und von derzeit 31 €/h auf 32 €/h angehoben.
Gleichzeitig tritt die bestehende Satzung außer Kraft.
Der Bürgermeister erklärte, dass auch diese Satzung zum 02.01.2017 inkrafttreten wird. Dann erfolgte die Abstimung
Abstimmungsergebnis:
einstimmig