der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant (Brandverhütungsschausatzung)
Sachverhalt:
Mit dem Jahre
2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Dies macht eine Neufassung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant
unumgänglich. Die Vorlage hält sich streng an die Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes.
Neben den gesetzlichen Anpassungen und redaktionellen Änderungen wird lediglich der Kostenerstattungsbetrag angepasst und von derzeit 31 €/h auf 32 €/h angehoben.
Gleichzeitig tritt die bestehende Satzung außer Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Selfkant