Sitzung: 03.11.2016 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 260/2016
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs zur Änderung Nr. N 15
– Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“ - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht einschließlich landschaftspflegerischem Fachbeitrag aufgeführten
Stellungnahmen nach § 3 BauGB hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
Die als Anlage
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle
Öffentlichkeitsbeteiligung) zu den vorgebrachten Bedenken wird übernommen und
die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Beschlussvorschlag aus der
Abwägungstabelle.
2. Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. N 15 – Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“ - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht einschließlich landschaftspflegerischem
Fachbeitrag und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Behördenbeteiligung)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Verfahrensbeschluss
Aufgrund
des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S.
2414) beschließt die
Gemeindevertretung die Begründung und den Umweltbericht einschließlich des
landschaftspflegerischen Fachbeitrages zur Änderung Nr. N 15 – Saeffelen,
Nord-Hundsrath / Saeffelen West“- des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant und stimmt der Änderung Nr. N 15 – Saeffelen, Nord-Hundsrath /
Saeffelen West“ - zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 1. April 2015 die
Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen
Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt. Weiterhin übernimmt die
EGS mbH alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung
entstehenden Kosten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 28.
April 2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens
zur Änderung Nr. N 15 – Saeffelen-Nord, Hundsrath – des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen,
Flur 8, Nrn. 21, 22, 23, 24, 25 (jeweils teilweise) und Nr. 26 die Darstellung
von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
Gemäß § 2 (1) Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der
vorstehend genannte Beschluss im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 18-20/2015
vom 17. Mai 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bebauungsplan Selfkant
Nr. 45 Saeffelen/ Hundsrath mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“
aufzustellen.
Im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG)
hat die Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Änderung N 15 – Saeffelen-Nord,
Hundsrath - gefordert, dass ein sogenannter „Flächentausch“ stattfinden muss.
Dies hat zur Folge, dass die im Rahmen des Baugebietes
Hundsrath geplante Umwandlung von ca. 1,4 ha „Fläche für Landwirtschaft“ in
„Allgemeines Wohngebiet“ an anderer
Stelle zu kompensieren ist.
Hier bietet sich eine Teilfläche an, die mit der Änderung
Nr. III/5n.2 – Saeffelen-West, zweite Modifikation des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant („Grüner Weg“) als Wohnbaufläche ausgewiesen wurde. Die
an dieser Stelle dargestellten Wohnbauflächen wurden bisher nicht in Anspruch
genommen.
Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 4.
November 2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des
Verfahrens zur Änderung Nr. N 17 – Saeffelen-West – des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll
auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 5, Nrn. 12, 13, 15, 16 und 17
(jeweils teilweise) sowie Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nrn. 70, 71, 72 und 73
die Darstellung von „Allgemeines Wohngebiet“ in „Flächen für die
Landwirtschaft“ geändert werden.
Gemäß § 2 (1) Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der vorstehend
genannte Beschluss im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22.
November 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Da die Änderung N 15 -
Saeffelen-Nord, Hundsrath - und die Änderung N 17 - Saeffelen–West - in einem
planungsrechtlichen Zusammenhang zu sehen sind, wurden die Änderungsverfahren
zu einem Bauleitplanverfahren zusammengefasst.
Die beiden Änderungsverfahren
werden deshalb nunmehr unter Änderung N 15 - Saeffelen „Flächentausch –
Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen-West“ - zusammengefasst.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-3/2016 vom
24. Januar 2016 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 24. Februar 2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die
Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 31. März 2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016
vom 24. Juli 2016 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Änderungsentwurf Nr. N 15 – Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“ – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung, Umweltbericht
einschließlich landschaftspflegerischem Fachbeitrag, Gutachten und den bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 01. August 2016 bis
einschließlich 02. September 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Es wurden Bedenken
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 01.
August 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zum Änderungsentwurf Nr. N 15
–Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“- des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant nebst Begründung, Umweltbericht einschließlich
landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Gutachten Stellungnahmen gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Änderungsentwurf Nr. N 15 –Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“- des
Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant mit Begründung, Umweltbericht einschließlich
landschaftspflegerischem Fachbeitrag, Gutachten und den bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 1. August 2016 bis
einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage: Abwägungstabelle
Öffentlichkeitsbeteiligung) zur Änderung Nr. N 15 –Saeffelen, Nord-Hundsrath /
Saeffelen West“- aufgeführten Stellungnahmen während der Planauslegung bzw. im
Verfahren nach § 3 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage: Abwägungstabelle Behördenbeteiligung) zur Änderung
Nr. N 15 –Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“- aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Nach kurzer Diskussion, ließ der Ausschussvorsitzende
über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
C.1.1 C1.2 C.2
Ja- Stimmen: 15 15 15
Nein- Stimmen: 4 4 4
Enthaltungen: 1 1 1