Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Neufassung der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen  wird beschlossen. Ausgenommen wurden die Beiträge für Wirtschaftswege.

 


In dem als Anlage beigefügten Positionspapier des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes vom 13. Dezember 2006 bezieht sich dieser auf einen Beschluss des Ausschusses für Strukturpolitik zur Kostenverteilung im Straßenausbaurecht.

 

Hiernach empfiehlt der Ausschuss den Städten und Gemeinden

  • zur Umsetzung einer Strategie zur Erhaltung der kommunalen Straßennetze
  • in Befolgung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie
  • zur vorteilsgerechten Verteilung der Kosten für Straßenbaumaßnahmen

 

eine Annäherung der Straßenbaubeitragserhebung an die jeweils vermittelten Vorteile von Anlieger und Allgemeinheit vorzunehmen und beauftragt die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium des Landes und dem Städtetag eine entsprechende Änderung der Mustersatzung anzustreben.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes NRW zwischenzeitlich ein neues Muster einer Straßenbaubeitragssatzung gemäß § 8 KAG erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Satzungsmusters wurde die bisherige Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Selfkant überarbeitet und die Anteile der Beitragspflichtigen erhöht.

Die in dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf vorgenommenen Änderungen sind kursiv dargestellt und entsprechen der Mustersatzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes.

 

Herr Stassen erklärte im Namen der CDU-Fraktion, dass sie mit Bauchschmerzen der Satzung zustimmen werden. Allerdings sollen für Wirtschaftswege keine Beiträge erhoben werden. Da in absehbarer Zeit im Rahmen der Flurbereinigung B56 n und der Umsetzung des ILEK Wirtschaftwege ausgebaut werden, sollte bis zum Abschluss der Maßnahmen auf Beiträge verzichtet werden.

 

Herr Peters (SPD) konnte sich diesem Vorschlag anschließen.

 

Herr Schürgers konnte sich dieser Meinung nicht anschließen. Die Erhöhung der Satzung könne man nicht zustimmen, da Maßnahmen bereits beschlossen wurden, die im Investitionsplan 2007 mit entsprechenden Mitteln bereits eingeplant sind. Zudem sei der  Grundsteuersatz B bereits überhöht. Daher könne man der Satzung grundsätzlich nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Kambartel sah nicht die Notwendigkeit die Steuern zum jetzigen Zeitpunkt zu erhöhen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

20 Ja-Stimnmen

3 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen