Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Leithoff zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Selfkant zu wählen. Herr Dr. Leithoff ist prädestiniert für diese Aufgabe, weil er bereits als stellv. Schiedsmann die bisherige Schiedsfrau bei Abwesenheit vertreten und auch die entsprechenden Lehrgänge absolviert hat.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 hat die Schiedsfrau für den Bezirk
der Gemeinde Selfkant, Frau Elke Timmermans, schriftlich mitgeteilt, dass sie
nach Beendigung ihrer Amtszeit zum 31.03.2016 aus dem Dienst ausscheide und für
eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung stehe.
Für den Schiedsamtsbezirk Selfkant ist durch den Rat der Gemeinde
Selfkant eine neue Schiedsperson zu wählen.
Im § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wird die Eignung für das
Schiedsamt geregelt.
Diese Rechtsvorschrift ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben:
(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer
Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzt;
2.
unter
Betreuung steht.
(3) Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen
Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2
fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen
beschränkt ist.
(4) Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder
wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Aufgrund einer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant vom 6. Dezember 2015 hat sich der bisherige stellvertretende
Schiedsmann
Herr Dr. Hans Leithoff,
Tüddern
zur Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärt.
Der Bürgermeister führte in das Thema ein und bat Herrn Dr. Leithoff,
sich kurz vorzustellen.
Herr Dr. Leithoff betrat den Sitzungssaal und stellte sich vor. Kurze
Nachfragen wurden beantwortet. Anschließend ließ der Bürgermeister über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig