Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den rechtsgültigen Bebauungsplan Selfkant Nr.  41  – Tüddern, Vor dem Rohrweg im Rahmen der Änderung 41 a wie folgt zu ändern:

 

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – nördlich des Bürgerhausgrundstückes – wird eine 15 m breite „Öffentliche Grünfläche“ ausgewiesen.

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – östlich des Bürgerhausgrundstückes – wird die Baugrenze um 15 m nach Osten verschoben, damit die Freihaltung dieses Streifens von schutzwürdiger Bebauung gewährleistet ist.

 

  • Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 wird das bisherige „Mischgebiet“ um 15 m nach Norden erweitert.

 

  • Das Baufenster und die planungsrechtliche Erschließung der „Mischfläche“ werden entsprechend um 15 m nach Norden verschoben.

 

  • Zum Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr.  41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg

 

-       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

In Anlehnung an die Änderung Nr. 13 a – Tüddern – Nord II des Flächennutzungsplanes (Sitzungsvorlage 121/2015) ist der Bebauungsplan Nr. 41 entsprechend anzupassen. Die Änderung erhält die Bezeichnung „ Bebauungsplan Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg“.

 

Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt sind der Sitzungsvorlage 121/2015 zu entnehmen.

 

Nach kurzer Erläuterung der nun geringfügig geänderten Planung, gegenüber der in der Niederschrift als Anlage aufgeführten Planung, durch den Bürgermeister, wurde der Ausschuss darüber informiert, dass diese als Grundlage für den Beschluss dienen soll.

 

Nach kurzer Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja- Stimmen

3 Nein- Stimmen

2 Enthaltungen