Sitzung: 27.10.2015 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 121/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung 13 a – Tüddern – Nord II des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wie nachstehend beschrieben:
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – nördlich des Bürgerhausgrundstückes – wird auf der bisherigen „Gemischten Baufläche“ eine 15 m breite „Grünfläche“ dargestellt.
- Auf dem Flurstücke Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – nördlich der „Gemischten Baufläche“ – wird auf der bisherigen „Fläche für die Landwirtschaft“ zusätzlich ein 15 m breiter Streifen als „Gemischte Baufläche“ dargestellt.
- Die Lage der Ortsumgehung einschließlich deren Einbindung in die Kreisstraße 1 wird der Straßenplanung angepasst.
- Zum Änderungsverfahren 13 a – Tüddern – Nord II des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
- die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Zur Verdeutlichung wird auf den in der Einladung als Anlage beigefügten Lageplan (Planung) verwiesen.
Sachverhalt:
Die am 28. April 2015 von der Gemeindevertretung beschlossene
Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wurde am 10.
Juni 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Mit der Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 26 – 27 vom 05. Juli 2015
erlangte die Änderung Rechtskraft.
Zur Verdeutlichung wird auf die in der Einladung beigefügte Anlage (Bestand)
verwiesen.
Da aufgrund der
Nähe der Bürgerhalle zu geplanten, potentiell schutzwürdigen (Wohn-) Gebäuden
eine schalltechnische Relevanz der Bürgerhalle einschließlich des
zuzurechnenden Fahrzeugverkehrs auf dem östlich der Bürgerhalle gelegenen
Parkplatz nicht von vorneherein auszuschließen war, wurde eine entsprechende
schallschutztechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.
Diese Untersuchung
führte zu dem Ergebnis, dass während der Nutzung der Räumlichkeiten
ausschließlich zur Tagzeit bis 22:00 Uhr, bei üblichem Versammlungsbetrieb,
keine grundsätzlichen, konfliktreichen Nutzungen zu erwarten sind. Bei
Nutzungen der Räume beispielsweise für Musikproben in den Abendstunden oder
auch im Rahmen von Festen, Jubiläen oder Feiern mit elektroakustischer
Beschallungsanlage nach 22:00 Uhr – auch wegen der zu erwartenden
Fahrzeugbewegungen auf Parkplatz –
jedoch Immissionskonflikte nicht vermieden werden können.
Eine Verbesserung
der Konfliktsituation könnte laut Untersuchung selbst durch eine 2,5 m hohe
schalltechnische Abschirmeinrichtung entlang der Nord- und Ostseite oder
alternativ durch einen 3,5 m hohem Wall entlang der Nordseite und einer in dem
Wall eingebundenen Abschirmeinrichtung entlang der Ostseite nicht erreicht werden.
Die Folge ist eine
Beschränkung der konfliktträchtigen Veranstaltungen auf 10 je Kalenderjahr.
Um diese
Beschränkung aufheben zu können, wäre im Norden, zusätzlich zu den o.g.
Lärmschutzmaßnahmen, bis zur „kritischen“ 45db(A)-Linie eine 15 m breite „Grünfläche“ auszuweisen und im
Osten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 41 a eine Freihaltung eines 15 m breiten Streifens
von schutzwürdiger Bebauung planungsrechtlich zu fixieren. Nach Rücksprache mit
der Investorengemeinschaft würde diese die erforderlichen Flächen
bereitstellen, wenn die „Gemischte Baufläche“ ebenfalls um 15 m nach Norden
erweitert werden würde.
Zur Verdeutlichung
wird auf die in der Einladung beigefügte Anlage (Planung) verwiesen.
Weiterhin wird mit
dieser Änderung die Lage der Ortsumgehung einschließlich deren Einbindung in
die Kreisstraße Nr. 1 planungsrechtlich fixiert.
Nach kurzer Erläuterung der Planung durch den Bürgermeister, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja- Stimmen
3 Nein- Stimmen
2 Enthaltungen