Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung zum rechtsgültigen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 1/97 im Rahmen der Änderung 1 a (neu) wie folgt zu ändern:

 

  1. Den Geltungsbereich des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgungszentrum Tüddern – auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194, um 20m nach Norden zu erweitern und auf dieser Erweiterungsfläche ein „Sonstiges Sondergebiet – Einzelhandel (SO)“ mit der Zweckbestimmung SO 1 – Fachmarktzentrum und SO 2 – Lebensmitteldiscounter darzustellen.

 

2.       Resultierend aus der unter Punkt 1. genannten Änderung werden die vorhanden Baugrenzen ebenfalls um 20 m nach Norden verschoben.

 

3.       Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

 

4.       Die bereits in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern eingefügte Knotenlinie zur Abgrenzung der Geltungsbereiche SO 1 und SO 2 wird in die oben genannte Erweiterungsfläche fortgeführt, sodass sich die bisher für das SO 1 (3.251 m²) und SO 2 (1.317 m²)  festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen auch für die Erweiterungsfläche gelten.

 

 

5.       Die in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern eingefügten Knotenlinien zur Abgrenzung der Geltungsbereiche SO 1a bis c entfallen.

 

6.       Die in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern für SO 1 und SO 2 festgeschriebene Verkaufsoberflächengrenze von 4.568 m² bleibt unverändert.

 

7.       Zum  Änderungsverfahren 1 a (neu)  des Vorhaben und Erschließungsplanes VEP 1/97 – Nahversorgung Tüddern

 

-       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem das Verfahren zur 1 a (alt) Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 1/97  bereits mit dem Änderungsbeschluss vom 01. September 2014 eingeleitet wurde, wird nunmehr seitens der Investorengemeinschaft folgende Ergänzung zur 1 a (alt) Änderung beantragt:

 

  • die in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern eingefügten Knotenlinien zur Abgrenzung der Geltungsbereiche SO 1a bis c sollen entfallen,

 

  • im gesamten Plangebiet sollen Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.

 

Da das Verfahren 1 a (alt) noch keine Rechtskraft erlangt hat, wird diese  Änderung ebenfalls unter 1a, jedoch mit dem Zusatz „(neu)“ geführt.

 

Auf die in der Einladung beigefügten Anlagen wird hingewiesen. 

 

Nach kurzer Erläuterung der Planung durch den Bürgermeister, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig