Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Änderung N 10 - Heilder, Ost -
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.
Vor
Einstieg in den Tagesordnungspunkt erklärte sich Herr Rolf Cleven für befangen
und begab sich in den Zuschauerraum.
Sachverhalt:
Nach zwischenzeitlich erfolgter Änderung der Verfahrensregeln,
insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Umweltbelange, war nach
Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln eine erneute öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie eine erneute Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen
A. Verfahrensstand
Die Gemeinde Selfkant erwägt im Ortsteil Heilder im Umfeld der Rettungs- und Feuerwehrstation eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Hierbei soll auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nrn. 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise), 213, 214 und 215 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbefläche“ geändert werden.
Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt.
Das zu beplanende Areal wird nicht vom Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Saeffelen erfasst. Das Grundstück ist somit dem Außenbereich zuzuordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.
Auch unter Würdigung des an sich sensiblen Außenbereiches bietet sich der Gemeinde auf den in Rede stehenden Grundstücken die Chance, kleineren Betrieben hier eine ortsnahe Ansiedlung zu ermöglichen.
Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 19. April 2013 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes – auf den in Rede stehenden Flächen - keine regionalplanerischen Einwände erhoben würden.
Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50-51/2013 vom 22. Dezember 2013 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 40/2014 vom 5. Oktober 2014 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom15. März 2015 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf N 10 - Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.
Mit Schreiben vom 23. März 2015
wurden, unter Fristsetzung bis zum 27. April 2015, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf
N 10 - Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Änderungsentwurf N 10 -
Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 23. März 2015
bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen.
Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom 15.
März 2015 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung, Abwägung
und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und
der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
B.1 keine
B.2.1 Das Amt für Bodendenkmalpflege weist mit Schreiben vom 24.04.2015 darauf hin, dass möglicher Weise Belange des Bodendenkmalschutzes im Rahmen der Planung nicht abwägungserheblich betroffen sein könnten und bittet daher folgenden Hinweis in die Begründung aufzunehmen:
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde Selfkant als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
Dem Hinweis wird entsprochen und dieser entsprechend in die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Mit Schreiben vom 20. April 2015, hier eingegangen am 22. April 2015, teilt der Kreis Heinsberg – Untere Wasserbehörde - folgendes mit:
B.2.2 Kreis Heinsberg – Untere Wasserbehörde -
Die Beteiligte weist mit Schreiben vom 20. April 2015 (Posteingang 22. April 2015) auf folgendes hin:
„Nach Ziffer 8.6.5 der Begründung zum Bebauungsplan soll die
Regenwasserentsorgung über das bestehende öffentliche Trennsystem erfolgen.
Das Trennsystem ist jedoch nach meinem Kenntnisstand nicht mehr
ausreichend leistungsfähig, noch zusätzliche Niederschlagswässer aufzunehmen.
Deshalb sind alternative Entsorgungsmöglichkeiten auf den Grundstücken
vorzusehen (Versickerungen oder Ableitung in den Vorfluter), die auch schon
bereits in Planung sind.
Für beide Alternativen ist auf jeden Fall eine wasserrechtliche
Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend zu korrigieren und
anzupassen.“
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der Unteren Wasserbehörde wird zur Kenntnis genommen und die Begründung wird dahingehend geändert, dass die Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung auf den jeweiligen Grundstücken zu erfolgen hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
C. Verfahrensbeschluss über die Änderung N 10 – Heilder, Ost
-
Die Änderung N 10 - Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht und
Landschaftspflegerischem Begleitplan war als Anlage beigefügt.
Der
Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt und verwies auf die zur
Verfügung gestellten Unterlagen.
Anschließend
bat er um Wortmeldungen.
Nach kurzer Klärung von Detailfragen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig