Sachverhalt:
Nach zwischenzeitlich erfolgter Änderung der
Verfahrensregeln, insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der
Umweltbelange, war nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln eine erneute
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie eine
erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen
A. Verfahrensstand
Die Gemeinde Selfkant erwägt im Ortsteil Heilder im Umfeld der Rettungs- und Feuerwehrstation eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Hierbei soll auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nrn. 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise), 213, 214 und 215 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbefläche“ geändert werden.
Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt.
Das zu beplanende Areal wird nicht vom Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Saeffelen erfasst. Das Grundstück ist somit dem Außenbereich zuzuordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.
Auch unter Würdigung des an sich sensiblen Außenbereiches bietet sich der Gemeinde auf den in Rede stehenden Grundstücken die Chance, kleineren Betrieben hier eine ortsnahe Ansiedlung zu ermöglichen.
Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 19. April 2013 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes – auf den in Rede stehenden Flächen - keine regionalplanerischen Einwände erhoben würden.
Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50-51/2013 vom 22. Dezember 2013 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 40/2014 vom 5. Oktober 2014 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom15. März 2015 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf N 10 - Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.
Mit Schreiben
vom 23. März 2015 wurden, unter Fristsetzung bis zum 27. April 2015, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf N 10 - Heilder, Ost -
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf N 10 - Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes in
der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in
Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs.
2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 11/2015 vom 15. März 2015 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
B.1 keine
B.2 keine (Stand: 16. April 2015)
Bei Erstellung der Sitzungsvorlage lagen keine Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Sollten bis zum Fristende am 27. April 2015
noch Anregungen oder Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingereicht werden, werden diese zur Sitzung nachgereicht.
C. Verfahrensbeschluss über die Änderung N 10 – Heilder,
Ost -
Die Änderung N 10 - Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Begleitplan ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Änderung N 10
- Heilder, Ost - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.