Beschlussvorschlag:
Die Vereinsbezuschussung wird gemäß des Antrages der SPD, Pro Selfkant, FDP und Grünen mit Ausnahme der Punkte die Punkte 3.2 bis 3.5 der Richtlinien ausgesetzt, bis der Haushalt keine negative Bilanz aufweist.
Sachverhalt:
Die Fraktionen SPD, PRO Selfkant, FDP und Bündnis90/Grüne im Rat der
Gemeinde Selfkant haben mit Schreiben vom 06.03.2015 die Änderung der
freiwilligen Vereinsbezuschussung laut den Richtlinien der Gemeinde Selfkant
über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen beantragt. Der
Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Fraktionen beantragen die freiwillige Bezuschussung laut Richtlinien
der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und
Jugendgruppen bis auf die Förderung der Jugendarbeit solange zu beschränken,
wie der Haushalt der Gemeinde Selfkant eine negative Bilanz ausweist. Konkret
bedeutet dies, die Bezuschussung lt. Richtlinie Punkt 3.1 (Sonderfonds) sowie
die kompletten Sonderregelungen unter Punkt 4 ff. (Bezuschussung der
Gemeindepokalturniere, Betreuung älterer Mitbürger, Mäharbeiten der
Rasensportplätze und Baufonds) sollen entfallen. Lediglich die Fördermaßnahmen
nach Punkt 3.2 bis 3.5 der Richtlinien (Bezuschussung Jugenderholungsmaßnahmen,
Jugendarbeit der Vereine und Zuschuss für Jugendgruppen) sollen weiter
gefördert werden.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nahm Herr Peters nach Rückfrage
durch den Bürgermeister zum vorliegenden Antrag Stellung.
Über die Thematik wurde eingehend
diskutiert.
Herr Stassen erklärte, dass gegen Ende des Jahres ein Antrag der CDU zur
Änderung der Vereinsbezuschussung erfolgen werde.
Anschließend ließ der Bürgermeister über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
15 Nein-Stimmen