Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Rahmen der  Änderung N 14 - FNP Tüddern - Nahversorgung wie folgt zu ändern.

 

1.      Die Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm soll entfallen; die textlichen Festsetzungen sind entsprechend zu ändern.                     

 

2.      Zum  Änderungsverfahren N 14 - FNP Tüddern – Nahversorgung

 

die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-              die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2

 

durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 09. April 2014 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1/97 Nahversorgungszentrum Tüddern beschlossen.

 

Die Änderung umfasst den Wegfall der Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm, die textlichen Festsetzungen werden entsprechend geändert.

 

Parallel dazu muss nun ebenfalls die Festsetzung einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 1.600 qm im Flächennutzungsplan geändert und die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst werden.

 

Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt stellte sich Herr Dirk Goertz, neuer Mitarbeiter des Bauamtes kurz vor.

 

Anschließend erläuterte der Bürgermeister die Notwendigkeit des Beschlusses.

 

Es ergingen keine Wortmeldungen.

 

Über den Beschlussvorschlag wurde abgestimmt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig