Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Rahmen der Änderung N 14 - FNP Tüddern - Nahversorgung wie folgt zu ändern.
1.
Die
Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm soll entfallen; die
textlichen Festsetzungen sind entsprechend zu ändern.
2.
Zum Änderungsverfahren N 14 - FNP Tüddern –
Nahversorgung
die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Offenlage
der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
hat in ihrer Sitzung am 09. April 2014 die Einleitung des Verfahrens zur 1.
Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1/97
Nahversorgungszentrum Tüddern beschlossen.
Die Änderung umfasst den Wegfall der Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm, die textlichen Festsetzungen werden entsprechend geändert.
Parallel dazu muss nun ebenfalls die Festsetzung einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 1.600 qm im Flächennutzungsplan geändert und die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst werden.
Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt stellte sich Herr Dirk Goertz, neuer Mitarbeiter des Bauamtes kurz vor.
Anschließend erläuterte der Bürgermeister die Notwendigkeit des Beschlusses.
Es ergingen keine Wortmeldungen.
Über den Beschlussvorschlag wurde abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig