Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
hat in ihrer Sitzung am 09. April 2014 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1/97 Nahversorgungszentrum
Tüddern beschlossen.
Die Änderung umfasst den Wegfall der Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm, die textlichen Festsetzungen werden entsprechend geändert.
Parallel dazu muss nun ebenfalls die Festsetzung einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 1.600 qm im Flächennutzungsplan geändert und die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt, den rechtsgültigen
Flächennutzungsplan im Rahmen der Änderung
N 14 - FNP Tüddern - Nahversorgung wie
folgt zu ändern.
1.
Die Festsetzung
einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.600 qm soll entfallen; die textlichen
Festsetzungen sind entsprechend zu ändern.
2.
Zum Änderungsverfahren N 14 - FNP Tüddern –
Nahversorgung
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB)
- die
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
durchzuführen.