Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

A.           Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N12 Tüddern, Nord  I – mit den nachstehend aufgeführten Änderungen

 

 

A.1         Sondergebiete

 

 

A.1.1     Änderung der Darstellung von „Gemischte Bauflächen“ in „Sondergebiet für Nahversorgung

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  3

 

Flurstücke Nr. 16 (tw.), 18 (tw.), 19 (tw.), 20, 22, 23, 759 (tw.), 769 (tw.), 856 (tw.) und 858 (tw.).

 

 

 

 

A.2         Gemischte Bauflächen

 

               

A.2.1     Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen“

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  5

               

                Flurstücke Nr. 40 und  41.

 

 

 

A.2.2     Änderung von „Grünfläche“ in „Gemischte Baufläche“

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  5

 

                Flurstück Nr. 39 (tw.).

 

 

A.3         Straßenverkehrsflächen

 

 

A.3.1     Änderung der Darstellung von „Gemischte Bauflächen“ in „Straßenverkehrsflächen“

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  3

               

Flurstücke Nr. 11 (tw.) 12, 16 (tw.), 18 (tw.), 19 (tw.), 53 (tw.), 349 (tw.), 375 (tw.), 699 (tw.), 855 (tw.), 856 (tw.), 857 (tw.) und 858 (tw.).

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

B.            Die Gemeindevertretung beschließt zum Änderungsverfahren N12 – Tüddern, Nord I –

               

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

-       die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

In ihren Sitzungen am 15. Oktober und 11. Dezember 2013 hat sich die Gemeindevertretung mit der Städtebaulichen Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ befasst und sich grundsätzlich für das Entwicklungskonzept ausgesprochen.  Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, auf der Grundlage dieser Entwicklungsplanung die konkrete Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes vorzubereiten.

 

Als Anlage war der Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung der Einladung beigefügt.

 

Dieser Entwurf sieht auf den nachgenannten Grundstücken die folgenden konkreten Änderungen vor:

 

 

A.1         Sondergebiete

 

 

A.1.1     Änderung der Darstellung von „Gemischte Bauflächen“ in „Sondergebiet für Nahversorgung

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  3

 

                Flurstücke Nr. 16 (tw.), 18 (tw.), 19 (tw.), 20, 22, 23, 759 (tw.), 769 (tw.), 856 (tw.) und 858 (tw.).

 

 

A.2         Gemischte Bauflächen

 

               

A.2.1     Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen“

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  5

               

                Flurstücke Nr. 40 und 41.

 

 

A.2.2     Änderung von „Grünfläche“ in „Gemischte Baufläche“

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  5

 

                Flurstück Nr. 39 (tw.).

 

 

A.3         Straßenverkehrsflächen

 

A.3.1     Änderung der Darstellung von „Gemischte Bauflächen“ in „Straßenverkehrsflächen“

 

                Gemarkung Tüddern, Flur  3

               

                Flurstücke Nr. 11 (tw.) 12, 16 (tw.), 18 (tw.), 19 (tw.), 53 (tw.), 349 (tw.), 375 (tw.), 699 (tw.), 855 (tw.), 856 (tw.), 857 (tw.) und 858 (tw.).

 

Der Bürgermeister verwies auf die Erläuterungen zu TOP3 und erläuterte anhand einer Karte die Änderungen in der Flächennutzung.

 

Der Bürgermeister ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig