C. Beschlussempfehlung
In Ausführung der Grundsatzbeschlüsse vom 15. Oktober und 11. Dezember 2013 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nach Beteiligung der Behörden und nach Offenlage des Planungsentwurfes die Städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ unter Berücksichtigung des Ergebnisses zum angeführten Erörterungsgespräch mit der Bezirksregierung. .
A. Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Oktober 2013, hat diese den Entwurf der Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bürgermeister beauftragt, diesen Entwurf nunmehr mit den zu beteiligenden Behörden abzustimmen und anschließend einen Monat öffentlich auszulegen.
Mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 wurden insgesamt 27 Behörden über den Beschluss informiert und unter Beifügung eines Exemplars des Entwurfes um eine eventuelle Stellungnahme bis zum 29. November 2013 gebeten. Gleichzeitig wurden diese Behörden darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Entwurf dieser Planung in der Zeit vom 10. Dezember 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014 öffentlich im Rathaus der Gemeinde Selfkant ausliegen wird.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Städtebaulichen Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 43 – 46/2013 am 17. November 2013.
Über gegebenenfalls von den beteiligten Behörden bzw. während der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Bedenken und Anregungen entscheidet dann die Gemeindevertretung in einer weiteren Sitzung.
Dies alles ist erforderlich, für die Erteilung des Testates durch die Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Konformität mit der Landesplanung.
Das Testat wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass ebenfalls durch die Bezirksregierung Köln die Übereinstimmung der weiteren konkreten Bauleitplanung (auf der Ebene des Flächennutzungsplanes mit entsprechend abgeleiteten Bebauungsplänen), mit der Regionalplanung bestätigt werden kann.
Am 11. Dezember 2013 sprach sich die Gemeindevertretung grundsätzlich dafür aus, nunmehr auf der Grundlage der Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“, Entwürfe für das konkrete Bauleitplanungsverfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungsplanes/-pläne) durch den Bürgermeister vorbereiten zu lassen. Diese sollten dann der Gemeindevertretung kurzfristig zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Der Bürgermeister führte in das Thema ein und bat um Wortmeldungen.
Herr Peters fragte nach, ob die geplante Verkehrsführung möglich sei, ohne das die Landstraße umgelegt wird. Der Bürgermeister antwortete, dass es durchaus möglich sei, die geplante Straße als Gemeindeverbindungsstraße auszubauen. Details hierzu werden das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten zeigen.
Herr Stassen erklärte, dass er der städtebaulichen Entwicklungsplanung zustimmen könne, sofern eine ordentliche Verkehrsführung gegeben sei.
Herr Busch mahnte an, dass die Belange der Landwirtschaft bei der Detailplanung berücksichtigt werden müssen. Der Bürgermeister sagte dies zu.
Daraufhin verlas der Bürgermeister die Beschlussempfehlungen einzeln und ließ hierüber jeweils abstimmen.
B. Vorgebrachte
Bedenken und Anregungen
B.1 Beteiligte Behörden
B.1.1 Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen – Straßen NRW
Mit Stellungnahme vom 26. November 2013 weist Straßen NRW darauf hin, dass gegen die vorgelegte städtebauliche Entwicklungsplanung keine Bedenken erhoben werden, wenn folgendes beachtet wird:
- In Pkt. 3.3 „Planungsrecht“ des
Erläuterungsberichtes ist von einer beabsichtigten Darstellung des geänderten
Verlaufs der überörtlichen Straße im Flächennutzungsplan die Rede. Es wird
darauf aufmerksam gemacht, dass seitens des Landesbetriebes zurzeit und auch
zukünftig keine Veranlassung besteht, den Verlauf der L 228 zu ändern.
-
Der Ausbau
des Wirtschaftsweges im Bereich der Einmündung L 228 ist frühzeitig mit der
hiesigen Niederlassung abzustimmen. Dies gilt auch für
eventuelle bauliche Änderungen im
Bereich der Ortsdurchfahrt.
Mit e-Mail vom 06. Januar 2014 an den Bürgermeister weist der Landesbetrieb ergänzend darauf hin, dass nach Rücksprache mit dem Ministerium (MBWSV) eine Umwidmung der L 228 abgelehnt wird. Die Begründung liegt insbesondere darin, dass sich die Streckenlänge der L 228 verlängern würde, aber auch die heute zügige Verkehrsführung durch zwei rechtwinklige Richtungsänderungen ersetzt bzw. erschwert wird.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit Stellungnahmen vom 26.11.2013 und 6. Januar 2014 vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und beschließt, diesen Bedenken und Anregungen in den sich an die städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden Bebauungspläne Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.1.2 Industrie- und Handelskammer Aachen – IHK Aachen
Mit Stellungnahme vom 28. November 2013 weist die IHK – Aachen darauf hin, dass gegen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklungsplanung zur Arrondierung des Ortsteiles Tüddern seitens der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Die IHK Aachen regt jedoch an, insbesondere für den Bauabschnitt 3 (BA 3) konkrete Aussagen zur gewünschten Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten zu treffen. Aufgrund der direkten Lage zum Außenbereich und der bisherigen Versorgungssituation am Standort sieht die IHK – Aachen keine hinreichende Grundlage für die Ansiedlung entsprechender Betriebe. Sofern das auch Wunsch der Kommune ist, sollte ein entsprechendes städtebauliches Entwicklungsziel (Ausschuss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Kernsortiment) im Rahmen der Planung genannt werden.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch die Industrie- und Handelskammer Aachen mit Stellungnahme vom 28.11.2013 vorgebrachten Bedenken und Anregungen in den sich an die Städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden Bebauungspläne Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.1.3 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Rureifel – Jülicher Börde
Der Landesbetrieb Wald und Holz führt in seiner Stellungnahme vom 24. November 2013 aus, dass sich auf dem Flurstück Tüddern, Flur 5, Nr. 195, ein ca. 0,35 ha großes Feldgehölz befindet:
Die rd. 20jährige Bestockung aus Eiche, Kirsche, Eberesche, Weiden und Sträuchern ist Wald im Sinne des Bundeswald- bzw. Landesforstgesetz.
Von dieser Waldfläche werden rd. 0,1 ha überplant.
Diese Waldinanspruchnahme ist durch eine entsprechende Ersatzaufforstung auszugleichen.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit Stellungnahme vom 24. November 2013 vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und beschließt, diesen Bedenken und Anregungen in den sich an die Städtebauliche Entwicklung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden Bebauungsplänen Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.1.4 Bezirksregierung
Arnsberg
Abteilung
6 Bergbau und Energie in NR
Die Bezirksregierung Arnsberg weist in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2013 neben allgemeinen Hinweisen auf die für die RWE Power vorliegenden Rechte insbesondere darauf hin, dass der Bereich des Planungsgebietes nach den vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.43 – 2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen ist.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch Bezirksregierung Arnsberg mit Stellungnahme vom 22.11.2013 vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und beschließt, diesen Bedenken und Anregungen in den sich an die Städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden Bebauungspläne Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.1.5 Landwirtschaftskammer Rheinland
Mit Schreiben vom 26. November 2013 führt die Landwirtschaftskammer NRW aus, dass es für den Fall der Umsetzung des Entwicklungsplans aus landwirtschaftlicher Sicht jedoch wichtig ist, dass dort, wo bestehende Wirtschaftswege überbaut werden, bzw. mit einem anderen Verkehrsnetz überplant werden, 1.) die Durchgängigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie 2.) die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Parzellen ungeschmälert gewährleistet bleibt.
Speziell bei einer gemeinsamen Nutzung der neuen Wirtschaftswege im Rahmen der Freizeitgestaltung und durch die Landwirtschaft ist auf das Konfliktpotential dieser gemeinsamen Nutzung hinzuweisen. Dieses ergibt sich meist durch nötige Ausweichmanöver aufgrund Begegnungs- und Überholverkehr landwirtschaftlicher Maschinen, die gemäß dem Stand der Technik meist die gesamte Breite landläufiger Wirtschaftswege in Anspruch nehmen. Insofern wird für das Ziel Freizeitnutzung dieser siedlungsnahen Wirtschaftswege auf die Lösungsmöglichkeit durch breitere Wirtschaftswege hingewiesen, die die parallele Befahrung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen einerseits und Fahrrädern, Kinderwagen oder Rollatoren andererseits ermöglichen.
Da zudem eine Grünstruktur entlang der Wirtschaftswege angestrebt wird, wird darauf hingewiesen, dass die Bepflanzung nicht die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Parzellen behindern darf. Hierbei ist auch an Überladevorgänge im Rahmen der Ernte zu denken.
Auch vor dem Hintergrund der Beschattung durch Bäume, sollte die Begrünung ausschließlich auf der feldabgewandten Seite erfolgen.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Stellungnahme vom 24. November 2013 vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und
beschließt, diesen Bedenken und Anregungen in den sich an die Städtebauliche Entwicklung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden Bebauungspläne Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.1.6 Landschaftsverband Rheinland
- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland –
Das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland der LVR teilt mit Schreiben vom 6. Januar 2014 mit, dass die Planung anhand dort vorliegender Archivunterlagen bezüglich einer Betroffenheit in Bezug auf das archäologische Kulturgut überprüfen werde.
Die hieraus resultierende archäologische Bewertung führt zu folgendem Ergebnis:
„Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturraums Selfkant, dessen großflächige
Überdeckung mit Sandlöss und sandigem Löss der Weichsel-Kaltzeit kennzeichnend
für die Landschaft ist. Diese fruchtbaren Böden in Verbindung mit ausreichender
Wasserversorgung boten für das Plangebiet seit der Jungsteinzeit (ca. 5000 v.
u. Z) ideale Siedlungsvoraussetzungen. Seit dieser Zeit wurde diese Landschaft
intensiv landwirtschaftlich genutzt und besiedelt,
wie die zahlreichen bekannten
Fundstellen belegen.
Das ursprünglich stärker
reliefierte Land ist heute zumeist verflacht. Die früher die Hochflächen
gliedernden, ehemals Wasser führenden Talrinnen sind weitgehend kolluvial
verfüllt. Laut geologischer Bodenkarte quert das Plangebiet eine NO-SW
verlaufende kolluvial verfüllte Trockenrinne, die u. U. Wasser führend gewesen
sein kann.
Westlich des Plangebietes liegt das
Bodendenkmal HS 122, römischer Vicus Theudurum/Tüddern. Diese Siedlung
orientiert sich an zwei römischen Überlandstraßen, die sich im Vicus kreuzen, und
bestand aus öffentlichen Gebäuden, Wohn- und Geschäftshäusern, Werkstätten und
Tempeln. Die Gräberfelder lagen außerhalb der Siedlung entlang der Straßen.
Aufgrund fehlender systematisch archäologischer Untersuchungen kann aber
bislang noch keine konkrete Abgrenzung des Bodendenkmals erfolgen, so dass
Teile dieser Siedlung bzw. Gräberfelder bis in das Plangebiet reichen.
1998 wurden in einem Teil des
Plangebietes Begehungen durch die Fa. ABBAS durchgeführt, bei denen zahlreiche
jungsteinzeitliche, metallzeitliche sowie römische Funde aufgelesen wurden, die
Siedlungsreste dieser Zeitstellungen anzeigen.
Diese Oberflächenfunde sind als
Anzeiger für im Boden erhaltene Siedlungsspuren zu werten. Durch Tiefpflügen
werden diese Siedlungsreste oberflächig zerstört und in ihnen enthaltene
Fundobjekte an die Oberfläche gepflügt. Durch systematische Begehungen (=
Prospektionen) können dann z. B. Ziegel- und Fundkonzentrationen oder
ortsfremde Steine auf ein Gebäude, Fundamente oder Keramik oder Steinwerkzeuge
auf eine Siedlungsgrube im Untergrund schließen.
Vorgeschichtliche Siedlungsreste
(Jungsteinzeit bis Metallzeit) sind regelmäßig nur noch an den als Verfärbungen
erhaltenen Resten ehemaliger Holzhäuser und Abfallgruben sowie der darin
befindlichen zeittypischen Funde nachweisbar. Die Häuser hatten eine
Lebensdauer von etwa 2 Generationen. Wenn Ersatz nötig war, errichtete man das
neue Haus nicht weit vom alten, so dass die Siedlungsflächen erhebliche Ausmaße
einnahmen.
Aufgrund der bisherigen
Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich vorgeschichtliche und römische
Siedlungsreste im Plangebiet erhalten haben, deren Erhalt und Abgrenzung
bislang aber noch nicht abschließend bestimmt wurden.“
Wie das Amt für Bodendenkmalpflege weiter ausführt, ist für die planerische Abwägung diese Prognose unter Berücksichtigung der §§ 1 Abs. 3 und 11 DSchG NW in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB von Bedeutung, da die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes unabhängig von der Eintragung eines Bodendenkmals Anwendung finden (§ 3 Abs. 1 Satz 4 DSchG NW).
Durch Prospektion/Sachverhaltsermittlung ist im Rahmen der Bauleitplanung, konkret für die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, der Umfang der Betroffenheit der Kulturgüter in Bezug auf die §§ 3, 4. 7, 8 bzw. 29 DSchG NW zu prüfen. Da die Ermittlung der Abwägungserheblichkeit der Bodendenkmäler Teil der Planung selbst ist, ist diese von Planungsträger zu veranlassen und zu finanzieren.
Im Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen planerischen Festsetzungen in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des Bodendenkmalschutzes stehen. Das Ergebnis der Ermittlung ist daher gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ein Baustein zur Steuerung der kommunalen Gestaltungsfreiheit.
Es ist eine Fachfirma zu beauftragen, die nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 DSchG NW tätig wird.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Stellungnahme vom 6. Januar 2014 vorgebrachten Forderungen zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen einer Prospektion/Sachverhaltsermittlung den Umfang der Betroffenheit der Kulturgüter in Bezug auf die §§ 3, 4, 7, 8 bzw. 29 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.2 Während der Offenlage vorgebrachte Bedenken und Anregungen
B.2.1 Private Beschwerdeführer
Die Beschwerdeführer erheben mit Schreiben vom 30. Dezember 2013 wie folgt Bedenken:
„Im Amtsblatt der Gemeinde Nr.
13-43-46 wurde die „Arrondierung Tüddern“ bekannt gemacht. Die öffentliche
Auslage ist in der Zeit vom 10. Dezember 2013 bis 10. Januar 2014 geplant und
liegt im Rathaus aus.
Aus unserer Sicht ist nicht nur der
Zeitpunkt der Auslage, sondern auch er Informationsgehalt sehr unglücklich und
enthält wenig Informationen, sodass wir eine voll umfängliche Wertung der
Sachlage nicht leisten können.
Was ist das Ziel der Offenlage;
Betrifft es:
a-
Die
Änderung des Flächennutzungsplans?
b-
und /
oder die Aufstellung eines Bauplans?
c- oder eines vorhabenbezogenen Bauplans?
Hiermit geben wir folgende
Beschwerden, Äußerungen und Bedenken ein:
1.
Zum
Beurteilen der Pläne ist es wichtig, die Art und den Umfang der Ansiedlung
weiterer Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsflächen zu benennen.
2. Die Art und der Umfang der Ansiedlung
weiterer Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsflächen ist gutachterlich, z. B.
durch ein Einzelhandelsgutachten zu bewerten. (Art und Umfang der Nutzung
müssen deutlich sein).
3.
Sollte
die angedeutete Verkehrsregelung realisiert werden, muss ein Nachweis geführt
werden, das die vorhandene und etablierte innerörtliche Einzelhandel- und
Dienstleistungsstruktur nicht gefährdet wird.
4.
Eine
Änderung der Verkehrsführung wird einen erheblichen Einfluss auf die bereits
etablierte Einzelhandelsstruktur haben.
5.
Was
bei einer leichtfertigen und oberflächlichen Planung geschieht, kann in der
Nachbargemeinde Gangelt/Birgden anschaulich nachvollzogen werden.
6. In einem Verkehrskonzept muss die
Klassifizierung der Straßen erfolgen. Hierbei ist die Anbindung Sittarder
Straße / Millener Weg und „Millener Weg 2+4“ zu bedenken. Was geschieht mit
„Zum Klüfgen“?
7.
Als
wichtigen Punkt nennen wir bei Verkehrsänderungen die erhöhte Unfallgefahr.
8.
Der
Plan enthält keine schlüssige Siedlungsstruktur und erscheint wenig
strukturiert.
9.
Wir
mutmaßen ebenfalls, dass Wohngebiet und Gewerbegebiet zu dicht aneinander
liegen.
10.
Diese
geplante (Wohn)Bebauung und Verkehrsstruktur wird die Wohnqualität erheblich
beeinträchtigen. Zusätzlich wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen laut
Bürgermeister Corsten stark zunehmen.
11.
Wir
bitten sie, sich zu äußern über Immissionsmaßnahmen in Bezug auf Sicht- und
Lärmschutz wie auch Luftverschmutzung und Erschütterungsschäden.
12.
Eine
Wertminderung der Grundstücke durch die geplanten Veränderungen ist
gutachterlich nachzuweisen und durch den Vorhabenträger auszugleichen.
Höhere und zusätzliche
Anliegerkosten (in welcher Form auch) bei sinkender Qualität nach Umsetzung der
Maßnahme lehnen wir bereits vorsorglich ab.
Ebenfalls möchten wir sie bitten,
im weiteren Verlauf offen und gemeinsam die Veränderungen zu besprechen und uns
als Bürger von Selfkant-Tüddern ernst zu nehmen.
Eine öffentliche Vorstellung und
Diskussion der Planungsüberlegungen sollte die Bürger mit einbeziehen.“
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch die Beschwerdeführer mit der Ordnungsziffer B.2.1 mit Stellungnahme vom 30. Dezember 2013 vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass Ziel der Städtebaulichen Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ die Erstellung einer Rahmenplanung ist, die Grundlage für künftige Maßnahmen innerhalb der gemeindlichen Bauleitplanung für den Siedlungsschwerpunkt Tüddern sein soll.
Die Gemeindevertretung weist weiter darauf hin, dass eine Rahmenplanung rechtlich nicht definiert ist, die somit fehlende Legaldefinition der Gemeinde aber mit der Entwicklungsplanung ein Instrument in die Hand gibt, welches flexibel genug ist, die jeweils spezifischen Probleme eines Projektes anzugehen.
Die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden durch die Gemeinde sehr ernst genommen. Eine formelle Abwägung kann jedoch nur in den sich an die Städtebauliche Entwicklung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden Bebauungspläne erfolgen. Die Gemeindevertretung empfiehlt deshalb den Beschwerdeführern, ggfs. ihre Bedenken und Anregungen während der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. während der Offenlage der Planentwürfe zu diesen noch durch die Gemeinde Selfkant einzuleitenden Verfahren vorzubringen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.2.2 Private Beschwerdeführer
Die Beschwerdeführer erheben mit Schreiben vom 6. Januar 2014 wie folgt Bedenken:
„Im Amtsblatt der Gemeinde Nr.
13-43-46 wurde die „Arrondierung Tüddern“ bekannt gemacht. Die öffentliche
Auslage ist in der Zeit vom 10. Dezember 2013 bis 10. Januar 2014 geplant und
liegt im Rathaus aus.
Aus unserer Sicht ist nicht nur der
Zeitpunkt der Auslage, sondern auch der Informationengehalt sehr unglücklich
und enthält wenig Informationen, sodass wir eine voll umfängliche Wertung der
Sachlage nicht leisten können.
Was ist das Ziel der Offenlage?
Betrifft es:
▪ Die Änderung des Flächennutzungsplans?
▪ und / oder die Aufstellung eines Bauplans?
▪ oder eines vorhabenbezogenen Bauplans?
Hiermit geben wir
folgende Beschwerden, Äußerungen und Bedenken ein:
▪ Zum Beurteilen der Pläne ist es
wichtig, die Art und den Umfang der Ansiedlung weiterer Handels, Gewerbe- und
Dienstleistungsflächen zu benennen.
▪ In einem Verkehrskonzept muss die
Klassifizierung der Straßen erfolgen. Hierbei ist die Anbindung Sittarder
Straße / Millener Weg und „Millener Weg 2+4“ zu bedenken. Was geschieht mit
„Zum Klüfgen“?
▪ Als wichtigen Punkt nennen wir bei
Verkehrsänderungen die erhöhte Unfallgefahr.
▪ Der Plan enthält keine schlüssige
Siedlungsstruktur und erscheint wenig strukturiert.
▪ Diese geplante (Wohn)Bebauung und
Verkehrsstruktur wird die Wohnqualität
erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen
laut Bürgermeister Corsten stark zunehmen.
▪ Wir bitten sie, sich zu äußern
über Immissionsmaßnahmen in Bezug auf Sicht- und Lärmschutz wie auch
Luftverschmutzung und Erschütterungsschäden.
▪ Eine Wertminderung der Grundstücke
durch die geplanten Veränderungen ist gutachterlich nachzuweisen und durch den
Vorhabenträger auszugleichen.
Höhere und zusätzliche Anliegerkosten (in
welcher Form auch) bei sinkender
Qualität nach Umsetzung der Maßnahme lehnen
wir bereits vorsorglich ab.
Prinzipiell sind wir mit einer geplanten
Veränderung der Straßenführung Sittar-
derstr. – Millener Weg nicht einverstanden,
da das zu erwartende Verkehrs-
aufkommen lt. Bürgermeister Corsten stark
zunehmen wird.
Ebenfalls möchten wir sie bitten, im
weiteren Verlauf offen und gemeinsam die
Veränderungen zu besprechen und uns als
Bürger von Selfkant-Tüddern ernst
zu nehmen.
Eine öffentliche Vorstellung und Diskussion
der Planungsüberlegungen sollte
die Bürger mit einbeziehen.“
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant nimmt die durch die Beschwerdeführer mit der Ordnungsziffer
B.2.2 mit Stellungnahme vom 6. Januar 2014 vorgebrachten Bedenken und
Anregungen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass Ziel der Städtebaulichen
Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ die Erstellung einer Rahmenplanung
ist, die Grundlage für künftige Maßnahmen innerhalb der gemeindlichen
Bauleitplanung für den Siedlungsschwerpunkt Tüddern sein soll. Die
Gemeindevertretung weist weiter darauf hin, dass eine Rahmenplanung rechtlich
nicht definiert ist, die somit fehlende Legaldefinition der Gemeinde aber mit
der Entwicklungsplanung ein Instrument in die Hand gibt, welches flexibel genug ist, die jeweils
spezifischen Probleme eines Projektes anzugehen.
Die von den Beschwerdeführern
vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden durch die Gemeinde sehr ernst
genommen. Eine formelle Abwägung kann jedoch nur in den sich an die
Städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden
Bebauungspläne erfolgen. Die Gemeindevertretung empfiehlt deshalb den
Beschwerdeführern, ggfs. ihre Bedenken
und Anregungen während der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. während der
Offenlage der Planentwürfe zu diesen noch durch die Gemeinde Selfkant
einzuleitenden Verfahren vorzubringen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.2.3 Private Beschwerdeführer
Die Beschwerdeführer erheben mit
Schreiben vom 6. Januar 2014 wie folgt Bedenken:
„Im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 13-43-46 wurde die „Arrondierung Tüddern“
bekannt gemacht.
Hierzu möchten wir uns äußern.
Grundsätzlich sind wir mit einer veränderten Straßenführung (Sittarder
Str. / Millener Weg) nicht einverstanden und geben hiermit folgende
Beschwerden, Äußerungen und Bedenken ein:
1. In
einem Verkehrskonzept muss die Klassifizierung der Straßen erfolgen. Hierbei
ist die Anbindung Sittarder Straße / Millener Weg und „Millener Weg 2+4“ zu bedenken. Was
geschieht mit „Zum Klüfgen“?
2.
Als wichtigen Punkt nennen wir bei der
Verkehrsänderung die erhöhte Unfallgefahr. (z. B. wird die Straße zur
Rennstrecke und wie können Fußgänger noch sicher die Straßenseite wechseln?)
3.
Wie ist bei erhöhtem Verkehrsaufkommen das
ein- bzw. ausfahren von unseren Grundstücken verkehrssicher gewährleistet?
4.
Der Plan enthält keine schlüssige
Siedlungsstruktur und erscheint wenig strukturiert.
5.
Wir mutmaßen ebenfalls, das Wohngebiet und
Gewerbegebiet zu dicht aneinander liegen.
6.
Diese geplante (Wohn)Bebauung und
Verkehrsstruktur wird die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich
wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen laut Bürgermeister Corsten stark
zunehmen.
7.
Wir bitten sie, sich zu äußern über
Immissionsmaßnahmen in Bezug auf Sicht- und Lärmschutz wie auch
Luftverschmutzung und Erschütterungsschäden, denn die geplante Straßenführung
führt direkt an unserem Garten vorbei, sodass eine erholsame und ruhige Nutzung
nicht mehr möglich ist.
8.
Eine Wertminderung der Grundstücke durch die
geplanten Veränderungen ist gutachterlich nachzuweisen und durch den
Vorhabenträger auszugleichen. Da uns im Vorfeld mehrmals von mehreren Personen,
u. a Bürgermeister Corsten, versichert wurde, das in den nächsten Jahren kein
Vorhaben vorliegt, eine veränderte Straßenführung bei uns zu beabsichtigen,
haben wir unseren Garten kostspielig neu gestaltet. Auf Grund dessen und
überhaupt lehnen wir höhere und zusätzliche Anliegerkosten (in welcher Form
auch immer) bei sinkender Qualität nach Umsetzung der Maßnahme bereits
vorsorglich ab.
Ebenfalls möchten wir sie bitten, im weiteren Verlauf offen und
gemeinsam die Veränderungen mit uns Bürgern zu besprechen.“
Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant nimmt die durch die Beschwerdeführer
mit der Ordnungsziffer B.2.3 mit Stellungnahme vom 6. Januar 2014 vorgebrachten
Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass Ziel der
Städtebaulichen Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ die Erstellung einer
Rahmenplanung ist, die Grundlage für künftige Maßnahmen innerhalb der
gemeindlichen Bauleitplanung für den Siedlungsschwerpunkt Tüddern sein soll.
Die Gemeindevertretung weist weiter darauf hin, dass eine Rahmenplanung
rechtlich nicht definiert ist, die somit fehlende Legaldefinition der Gemeinde
aber mit der Entwicklungsplanung ein Instrument in die Hand gibt, welches
flexibel genug ist, die jeweils spezifischen Probleme eines Projektes
anzugehen.
Die von den
Beschwerdeführern vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden durch die
Gemeinde sehr ernst genommen. Eine formelle Abwägung kann jedoch nur in den sich
an die Städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden
Bebauungspläne erfolgen. Die Gemeindevertretung empfiehlt deshalb den
Beschwerdeführern, ggfs. ihre Bedenken und Anregungen während der Beteiligung
der Öffentlichkeit bzw. während der Offenlage der Planentwürfe zu diesen noch
durch die Gemeinde Selfkant einzuleitenden Verfahren vorzubringen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
B.2.4 Private Beschwerdeführer
Mit Schreiben vom 23. Dezember
2013 erheben die Beschwerdeführer gegen den Entwurf städtebauliche
Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ fristgemäß Einwendungen.
Nach
Ansicht des Beschwerdeführer widerspricht die Planung den im September
vereinbarten Eckpunkten einer Vereinbarung mit der Gemeinde Selfkant in Bezug
auf die Arrondierung Tüddern (in der Fummer), insbesondere der geplanten
hälftigen Ausweisung je als SO- und als Mi-Gebiet zwischen ALDI-Markt und neuer
L 228.
Der Entwurf der von den
Beschwerdeführern angeführten Vereinbarung beinhaltet unter Ziffer 5 folgende
Absprache:
„5.
Die Gemeinde Selfkant verpflichtet sich, im Rahmen der städtebaulichen
Entwicklungsplanung und daraus folgend auch im Flächennutzungsplan auf dem
Flurstück 194, auf der Fläche zwischen dem heutigen Aldi-Markt und der neuen
westlichen Grundstückbegrenzung (gleichzeitig neue Grenze zur geplanten neuen L
228) zwischen der Straße „In der Fummer“ und der Grenze zum Außenbereich
hälftig ein SO-Gebiet und ein Mi-Gebiet auszuweisen.“
Im Rahmen einer sachspezifischen
Erörterung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Arrondierung Tüddern
durch den BM bei der Bezirksregierung in Köln am 10.01.2014 wurde deutlich, dass
eine zusätzliche Ausweisung einer SO-Fläche westlich des Areals ALDI keine
positive Abstimmung mit der Bezirksregierung erfahren wird.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant nimmt die durch die Beschwerdeführerin mit der Ordnungsziffer
3.2.4 mit Stellungnahme vom 23. Dezember 2013 vorgebrachten Bedenken und
Anregungen zur Kenntnis und beschließt, diesen Bedenken und Anregungen in den
sich an die Städtebauliche Entwicklung „Arrondierung Tüddern“ anschließenden
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der aufzustellenden
Bebauungspläne in Abstimmung mit der Bezirksregierung Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Abstimmungsergebnis:
einstimmig