Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Selfkant beschloss, die Verkaufspreise für Grundstücke im Gewerbegebiet Wehr (Kreisverkehr) wie folgt festzulegen:

 

  1. Reine Gewerbegrundstücke:                   32,50 € je m²

  2. Grundfläche von integrierten

Betriebsleiterwohnungen:                       Bodenrichtwert Wehr für Wohnbauflächen

                                                                              im Rahmen der vom Finanzamt bestimmten

                                                                              Größe.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25. März 2013 beantragt die Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant, die Modalitäten für eventuelle Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Kreisverkehr Wehr wie folgt festzulegen:

 

1.)    Für reine Gewerbegrundstücke soll der Verkaufspreis auf 35,-- € / m² und

2.)    Für die nach dem Bebauungsplan zugelassenen  integrierten  Betriebsleiterwohnungen soll für die Grundfläche der Wohnung der Bodenrichtwert  Wehr für Wohnbauflächen als Verkaufspreis
festgelegt werden.

 

Nach Aufruf des TOP erklärte sich Herr Dreissen befangen und begab sich in den Zuhörerbereich.

 

Herr Werny (SPD) stellte die Frage, ob nicht noch ein weiteres Ratsmitglied befangen sei. Grund dafür seien zwei Gerichtsverfahren, welche dieses Ratsmitglied bezüglich der Vergabe der Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet Kreisverkehr Wehr gegen die Gemeinde Selfkant geführt und verloren habe.

Daraufhin meldete sich Herr Crombeen (FDP) zu Wort und teilte mit, dass dieses Verfahren, welches er gegen die Gemeinde Selfkant geführt habe, abgeschlossen sei und er somit nicht als befangen gelte.

 

Nach kurzer Beratung mit der anwesenden Verwaltungsführung hielt auch BM Corsten Herrn Crombeen für befangen und bat ihn, den Beratungstisch zu verlassen.

Herr Crombeen verwies nochmals darauf, dass er nicht befangen sei und verlangte, dies in der Niederschrift zu vermerken. Alsdann verließ Herr Crombeen, obwohl ihn BM Corsten darüber aufklärte, dass er den Sitzungssaal nicht zu verlassen brauche, den Sitzungssaal.

 

Innerhalb der Beratungsgespräche einigten sich die Ratsmitglieder den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass für die reinen Gewerbegrundstücke der Verkaufspreis auf 32,50 € / m² geändert werden solle und der Verkaufspreis für die nach dem B-Plan zugelassenen integrierten Betriebsleiterwohnungen für die Grundfläche der Wohnung der Bodenrichtwert Wehr für Wohnbauflächen festgelegt werden soll. Die Fläche soll sich dabei an der vom Finanzamt bestimmten Größe richten.

 

Über den geänderten Beschlussvorschlag wurde abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

  2 Nein-Stimmen