Beschluss:
C. Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur 3.
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
C.1 Die als Anlage beigefügte Stellungnahme
der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit – Anlage 1)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird übernommen und die Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
C.2 Die als Anlage beigefügte Stellungnahme
der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange – Anlage
2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 wird übernommen
und die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
3 Enthaltungen
D. Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBI. I. S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – im beschleunigten Verfahren als Satzung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte die Geschäftsführung beauftragt,
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute -
zu beantragen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hatte in ihrer
Sitzung am 07.02.2023 (Vorlage 032/2023) hierzu einen Grundsatzbeschluss
gefasst und dem Änderungsverfahren zugestimmt.
In der aktuell rechtskräftigen Fassung der
2. Änderung setzt der Bebauungsplan Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute –
auf den Flächen Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337 eine „private Grünfläche“
fest. Diese liegt seit langem brach und unterliegt derzeit keiner spezifischen
Nutzung. Vor diesem Hintergrund soll die Fläche in die angrenzenden Baugebiete
eingebunden und dementsprechend als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt
werden. Zudem ist das Grundstück momentan nicht erschlossen, da vor dem
Grundstück ein öffentlicher Grünstreifen festgesetzt wurde. Dieser soll im Zuge
der Änderung entfallen und der öffentlichen Verkehrsfläche zugeschlagen werden,
um somit die Erschließung der Fläche zu sichern.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines
„Allgemeinen Wohngebietes“ auf der Fläche Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
32 – Tüddern, In der Raute – umfasst die Flächen Gemarkung Tüddern, Flur 2,
Flurstücke 337 und 114 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von ca. 1.000 qm.
Da die geplante Maßnahme als Nachverdichtung
oder andere Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu werten ist,
sind die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2
BauGB gegeben. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen
werden; darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a. von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Eine
Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da diese Flächen im
Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
hat in ihrer Sitzung am 25.04.2023 (Vorlage 042/2023) gemäß § 2 Baugesetzbuch
(BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant
Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
19-21/2023 vom 28.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
19-21/2023 vom 28.05.2023 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben,
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 –
Tüddern, In der Raute – mit Begründung in der Zeit vom 05.06.2023 bis
einschließlich 07.07.2023 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das
Internetportal „Tetraeder“ einzusehen und Stellungnahmen schriftlich, zur
Niederschrift oder per E-Mail während der Auslegungsfrist abzugeben.
Am 31.05.2023 wurden, unter Fristsetzung bis zum 07.07.2023, von den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – nebst Begründung
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute –
nebst Begründung in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 im
Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“
öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung
wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im
Amtsblatt der Gemeinde Nr. 19-21/2023 vom 28.05.2023 öffentlich bekannt
gemacht.
Die
entsprechenden Planunterlagen sind unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=73604
abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende
Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle
der Öffentlichkeit (Anlage 1) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle der Träger öffentlicher
Belange (Anlage 2) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32
– Tüddern, In der Raute – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren
nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Mangels
Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
3 Enthaltungen