Beschluss:
Der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes in Millen,
von-Byland-Straße 71, haben mit dem als Anlage
1 beigefügten Schreiben vom 1. August 2022 für das Grundstück Millen,
von-Byland-Straße 71 den Erlass einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4
Nr. 1 BauGB beantragt.
Der Erlass der Klarstellungssatzung ist
notwendig, um die geplante Bebauung des Grundstückes von-Byland-Straße 71
vollständig zu realisieren.
Die Kosten des Verfahrens werden von den
Eigentümern übernommen.
Zur Verdeutlichung des Sachverhalts wird auf
die beigefügte Planurkunde (Anlage 2)
sowie auf den beigefügen Erläuterungsbericht zu einer Klarstellungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Anlage 3)
verwiesen.
Herr Cleven erklärte sich befangen und begab sich für die Dauer der
Behandlung des Tagesordnungspunktes in den Zuschauerbereich.
Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den
Beschlussvorschlag abstimmen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig