Sitzung: 18.05.2022 Planung- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 955/2022
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Da
während der Beteiligungen der Öffentlichkeit zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath
II - gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht
wurden, ist eine Abwägung nicht erforderlich.
C.2 Die während der o.g. öffentlichen
Auslegung zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen,
Am Hundsrath II – der Gemeinde Selfkant
mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger öffentlicher
Belange – Anlage 1 in der Einladung) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D. Verfahrensbeschluss
Auf der Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen und des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), beschließt die
Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II
- des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant einschließlich Begründung und Umweltbericht.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,2 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Saeffelen als Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Saeffelen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Am Hundsrath“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hatte in ihrer Sitzung am 25.03.2021 (Vorlage 828/2021) der geplanten Entwicklung bzw. der Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“ grundsätzlich zugestimmt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 24.06.2021 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses
Verfahrens soll sein:
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Nr. 27 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen (M)“ zu ändern.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 21.07.2021 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Flächentauschs, keine raumordnerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 25-27/2021 vom 11.07.2021 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
25-27/2021 vom 11.07.2021 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 12.07.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 24 –
Saeffelen, Am Hundsrath II - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß
§§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom
28.09.2021 (Vorlage 880/2021) beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 39-40/2021
vom 10.10.2021 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs.
2 BauGB, den Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr.
N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II – mit Begründung und Umweltbericht sowie den
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
18.10.2021 bis einschließlich 18.11.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und
über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder im Internet
über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
14.10.2021 zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II – nebst Begründung, Umweltbericht und
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw.
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II – in der Zeit vom
18.10.2021 bis einschließlich 18.11.2021 im Rathaus in Tüddern öffentlich
ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 39-40/2021 vom 10.10.2021
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=62067
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligungen
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung Nr. N
24 – Saeffelen, Am Hundsrath II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant wurden anlässlich der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 und § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1 in der
Einladung – Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zum
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 24 –
Saeffelen, Am Hundsrath II – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und
der Planauslegung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen
oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden
konnten.
Der Ausschussvorsitzende ließ über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
C Abstimmungsergebnis über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
D Abstimmungsergebnis zum Verfahrensbeschluss
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3