Beschluss:
Die einzuführenden sachkundigen Bürger verpflichten sich wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir
Gott helfe.“
Der Ausschussvorsitzende Herr Joerißen verpflichtete die sachkundigen
Bürger:
- Hans Schürgers und
- Toni Ziesen
unter Ablegung der Verpflichtungsformel.
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sind die nachfolgend
aufgeführten sachkundigen Bürger vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten:
Hans Schürgers
Toni Ziesen